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INNEN/2691: Doppelte Staatsangehörigkeit muss die Ausnahme bleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. Februar 2013

Doppelte Staatsangehörigkeit muss die Ausnahme bleiben

Vermeidung gespaltener Loyalitäten in der nachwachsenden Generation



Die Diskussion zum Staatsangehörigkeitsrecht wird derzeit wieder einmal intensiv geführt. Dabei gibt es auch Forderungen, die doppelte Staatsangehörigkeit generell zuzulassen und das Optionsmodell abzuschaffen. Dazu erklärten der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl, und der zuständige Berichterstatter Stephan Mayer:

Hans-Peter Uhl: "Die Union hält am Grundsatz der Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit fest. Ausnahmen, vor allem für EU-Bürger, sind vor dem Hintergrund der fortgeschrittenen Integration innerhalb der Europäischen Union und der Unionsbürgerschaft gerechtfertigt. Für die CDU/CSU gilt nach wie vor, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen muss. Die Opposition will zuerst einbürgern und dann integrieren. Das ist der falsche Weg. Staatsbürgerschaft setzt ein Band der Loyalität und ein klares Bekenntnis zum Staat voraus."

Stephan Mayer: "Der Bericht der Bundesregierung vom Sommer letzten Jahres und die beeindruckenden Zahlen zeigen: Es war richtig, dass die Union bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 den rot-grünen Irrweg des Multi-Kulti gestoppt hat. Dass sich die jungen Menschen mit großer Mehrheit bereits weit vor ihrem 23. Geburtstag entschieden und nahezu alle die deutsche Staatsangehörigkeit gewählt haben, beweist, wie gut die jetzige Regelung wirkt. Das Optionsmodell ist deshalb ein Kompromiss, der sich in der Praxis bewährt hat. Nach unserer Einschätzung werden auch die Sachverständigen in der Anhörung im März zu dem Schluss kommen, dass die Optionsregelung eine gute Lösung ist. Von unseren jungen Mitbürgern bis zum 23. Geburtstag eine Entscheidung zu verlangen, halten wir für zumutbar.

Unser Ziel bleibt es, dass sich so viele junge Doppelstaatler wie möglich für Deutschland entscheiden. Das vermeidet gespaltene Loyalitäten in der nachwachsenden Generation. So werden auch zahlreiche konkrete praktische und rechtliche Probleme der generellen doppelten Staatsangehörigkeit, etwa bei den Themen Auslieferung, Abschiebung von Straftätern, Wehrpflicht, aber auch beim Wahlrecht und bei der Berechtigung zu Sozialleistungen, vermieden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2013