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INNEN/2894: Polizeieinsatzkosten bei Fußballspielen sind weiterhin von der Allgemeinheit zu tragen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. Juli 2014

Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen sind weiterhin von der Allgemeinheit zu tragen

Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist Aufgabe des Staates



Gestern hat die Freie Hansestadt Bremen beschlossen, eine neue Gebührenregelung auf den Weg zu bringen, wonach es zu einer teilweisen Kostenerstattung für Polizeieinsätze durch die Veranstalter von Großveranstaltungen und damit auch Fußballspielen kommen soll. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Der Vorschlag Bremens, künftig bei Fußballspielen einen Teil der Kosten für Polizeieinsätze auf die Veranstalter abzuwälzen, ist abzulehnen. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist auch im Rahmen von Fußballspielen und selbst bei knappen öffentlichen Kassen Aufgabe des Staates. Unabhängig von zahlreichen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Vorschlag Bremens stellen, kann man die Veranstalter kaum als die Verursacher der Gewalt ansehen.

Im übrigen wird man die Gewalt bei Fußballspielen sicherlich nicht mit dem kurzsichtigen Stopfen möglicher Haushaltslöcher eindämmen können. Die mit der Innenministerkonferenz und allen Beteiligten vereinbarten Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt müssen vielmehr weiterhin konsequent umgesetzt werden. Der Vorstoß Bremens ignoriert dagegen völlig die gesamtgesellschaftliche Dimension des Fußballs, die zuletzt bei der Weltmeisterschaft eindrucksvoll unter Beweis gestellt wurde."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Juli 2014