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INNEN/3028: Haushaltsausschuss beschließt Nachtragshaushalt 2015 und entlastet Kommunen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. Mai 2015

Haushaltsausschuss beschließt Nachtragshaushalt 2015 und entlastet Kommunen

Mittel für Flüchtlinge, Einbruchssicherung, kommunale Investitionen und sowjetische Kriegsgefangene bewilligt


Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch den Nachtragshaushalt 2015 und den Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Kommunalinvestitionsförderungsfonds und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern abschließend beraten und seine Beschlussempfehlungen an das Plenum abgegeben. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:

"In den parlamentarischen Beratungen haben wir bei beiden Gesetzentwürfen für Verbesserungen gesorgt: Im Nachtragshaushalt setzten wir das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels vom 8. Mai diesen Jahres um. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält zur Bewältigung und Beschleunigung der Asylverfahren 750 und das Auswärtige Amt 29 neue Stellen jeweils mit den entsprechenden Personal- und Sachmitteln. Zusätzlich erhöhen wir die Mittel des BAMF für die Durchführung von Integrationskursen um 25 Millionen Euro auf 269 Millionen Euro in diesem Jahr. Der Bundespolizei stellen wir weitere 5 Millionen Euro für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zur Verfügung. Damit setzt der Bund ein starkes Maßnahmenpaket zur Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen um.

Vor dem Hintergrund des 70. Jahrestages des Kriegsendes und dem "Erinnerungsschatten" hinsichtlich des Schicksals der sowjetischen Kriegsgefangenen in Deutschland stellt die Koalition im Nachtragshaushalt 10 Millionen Euro für eine symbolische finanzielle Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene bereit.

Um die Einbruchskriminalität wirksamer zu bekämpfen, schaffen wir ein neues Programm zum Schutz vor Einbrüchen mit insgesamt 30 Millionen Euro. Damit sollen Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter ihr Zuhause besser vor Einbrüchen schützen können.

Beim Kommunalinvestitionsförderungsfonds erweitern wir den Förderkatalog deutlich und kommen damit Ländern und Kommunen entgegen. Aus dem Fonds können nun beispielsweise auch die Bereiche Barriereabbau im ÖPNV und die Modernisierung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten gefördert werden.

Mit der Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro, der finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern um 1 Milliarde Euro und der Erhöhung der Entlastung der Kommunen um 1,5 Milliarden Euro auf dann insgesamt 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 setzt die unionsgeführte Koalition ihre kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre fort. So wird der Bund in den Jahren 2010 bis 2018 Länder und Kommunen um insgesamt rund 125 Milliarden Euro entlasten.

In diesem Zusammenhang fordert die Union die Länder dazu auf, die zur Verfügung gestellten Mittel unvermindert und zusätzlich an die Kommunen weiterzugeben und sicherzustellen, dass in den jeweiligen Förderbereichen keine Landesmittel ersetzt werden. Die Union appelliert zudem an die Länder, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, die gemäß unserer Finanzverfassung in der Verantwortung der Länder liegt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2015

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