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INNEN/3098: EuGH setzt mit "Safe Harbor"-Urteil wichtiges Zeichen für Datenschutz


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. Oktober 2015

EuGH setzt mit "Safe Harbor"-Urteil wichtiges Zeichen für Datenschutz

Urteil stärkt deutsche Position in Verhandlungen mit den USA über ein neues Abkommen


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner Entscheidung vom heutigen Tag die aktuelle Praxis der Übermittlung und Speicherung von Nutzerdaten europäischer Verbraucher in den USA für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts entspricht diese Praxis nicht den hohen Datenschutzstandards innerhalb der EU. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die Verbraucherschutzbeauftragte Mechthild Heil:

"Das EuGH-Urteil bedeutet Rückenwind für die deutsche Position in den Verhandlungen für ein neues Abkommen mit den USA. Die persönlichen Daten der deutschen Verbraucher müssen auch außerhalb der EU ausreichend geschützt werden. Das Urteil eröffnet den nationalen Datenschutzbehörden die Möglichkeit, die Übermittlung von Verbraucherdaten auf Server in den USA zu unterbinden. Damit unterstützt der EuGH die deutsche Forderung nach hohen Datenschutzstandards in den Verhandlungen zwischen der EU und den USA. Gleiches gilt für die Verhandlungen über die EU- Datenschutzgrundverordnung.

Das EuGH-Urteil geht auf die Klage eines österreichischen Staatsbürgers gegen Facebook zurück. Der EuGH begründet seine Entscheidung mit der Feststellung, dass es bei der Übermittlung und Speicherung von Kundendaten in den USA an ausreichendem Datenschutz fehle. Außerdem könne eine Zweckentfremdung von Daten durch amerikanische Behörden, wie die NSA, nicht ausgeschlossen werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2015

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