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INNEN/3188: Fernmelde-Aufklärung des BND wird klar geregelt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Juni 2016

Fernmelde-Aufklärung des BND wird klar geregelt

Bundeskabinett verabschiedet Novelle des BND-Gesetzes


Am heutigen Dienstag beschloss das Bundeskabinett umfangreiche Änderungen zur "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" des Bundesnachrichtendienstes. Der Gesetzentwurf soll die strategische Fernmeldeaufklärung des BND in Zukunft auf eine präziser gefasste Rechtsgrundlage stellen. Hierzu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Wir begrüßen es, dass nunmehr eine klarere rechtliche Basis für die sog. Auslands-Fernmeldeaufklärung des BND geschaffen werden soll. Die Festlegung eindeutiger rechtlicher Voraussetzungen greift die bisweilen geäußerte Kritik an den bisher herangezogenen Rechtsgrundlagen konstruktiv auf. Sie sorgt dafür, dass sich die mit der strategischen Fernmeldeaufklärung befassten BND-Mitarbeiter auf rechtlich sicherem Grund bewegen. Das sind wir ihnen schon aus Fürsorgegründen schuldig.

Es ist uns darüber hinaus sehr wichtig, dass die Arbeitsfähigkeit des BND durch die Reform der Rechtsgrundlagen gewährleistet bleibt. Das gilt insbesondere für die Rolle des BND bei der Terrorismusbekämpfung. Sie wird gestärkt, indem wir u.a. die Voraussetzungen für eine Beteiligung an gemeinsamen Dateien unter ausländischer Federführung schaffen. Dies ermöglicht einen verbesserten, grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden. Die Unverzichtbarkeit dieses Datenaustausches haben uns die furchtbaren Anschläge in Paris und Brüssel schmerzlich vor Augen geführt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2016

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