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INNEN/3271: Sportwettbetrug gezielt bekämpfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. März 2017

Sportwettbetrug gezielt bekämpfen

Neuer Straftatbestand schützt Integrität des Sports


Am heutigen Donnerstag wird das Gesetz zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben im Bundestag beschlossen. Dazu erklärt der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger:

"Mit dem neuen Gesetz können wir die Spiel- und Wettmanipulation gezielt bekämpfen und damit die Integrität des Sports schützen. Nach dem Anti-Doping-Gesetz ist nunmehr auch der Sportwettbetrug strafrechtlich erfasst. Beides zählt zu den größten Gefahren für den Ruf des Sports und dessen Vorbildfunktion in der Gesellschaft. Mit dem neuen Gesetz haben wir unser Versprechen gehalten und zentrale Ziele des Koalitionsvertrags erfüllt.

Der neue Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) erfasst ohne Einschränkung alle Wettbewerbe des organisierten Sports, auf die eine Sportwette gesetzt wurde. Das ist sinnvoll, weil erfahrungsgemäß Sportwetten gerade auch auf manipulierte Wettbewerbe der unteren Ligen bzw. des Amateursports gesetzt werden. Der zweite Straftatbestand, die Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB), erfasst Manipulationsabsprachen im Profisport auch ohne Bezug zu Sportwetten, wenn sich die Absprache auf hochklassige Wettbewerbe mit berufssportlichem Charakter bezieht und damit spürbare finanzielle Auswirkungen insbesondere für Sportler und Vereine haben kann.

Die Staatsanwaltschaft muss bei Verdachtsfällen künftig von Amts wegen ermitteln. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor.

Bisherige Ermittlungen haben gezeigt, dass hinter vielen Fällen kriminelle, international operierende Netzwerke stehen, die den Sport für z.B. die Geldwäsche missbrauchen. Dem gilt es Einhalt zu gebieten. Deshalb werden im Gesetz auch im Ausland begangene Fälle einbezogen, wenn sie einen Inlandsbezug aufweisen. Zudem werden untere Ligen in Deutschland erfasst, wenn damit eine Sportwette verbunden ist. D.h. auch der ambitionierte Breitensport wird geschützt, wenn dieser ins Visier von mafiösen Strippenziehern und Wettpaten gerät.

Hintergrund:
Die Aufklärung der Wettskandale um den Schiedsrichter Hoyzer und die Bochumer-Wettpaten hatten strafrechtliche Lücken aufgezeigt. Bislang ist die Manipulation von Sportwettbewerben bei Wettbetrug allenfalls nach § 263 StGB strafbar. Dabei ist der Nachweis eines Vermögensschadens schwierig anzuführen. Manipulierende Schiedsrichter oder Sportler kamen bisher lediglich als Gehilfen und nicht als Täter in Betracht. Spielmanipulation ohne Bezug zu einer Sportwette war strafrechtlich bislang nicht erfasst.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2017

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