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KULTUR/566: Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes ist auf unserer Agenda


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. November 2013

Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes ist auf unserer Agenda

Gegen illegalen Handel und unrechtmäßig ausgeführtes Kulturgut vorgehen



1500 Gemälde, unter anderem von Picasso, Matisse, Chagall und Liebermann wurden in einer Münchner Wohnung gefunden. Es wird nicht ausgeschlossen, dass es sich dabei in Teilen um NS-Raubkunst handelt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Kretschmer:

"Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahre 2007 mit der Ratifizierung des UNESCO-Übereinkommens von 1970 die völkerrechtliche Verantwortung übernommen, Maßnahmen gegen die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zu ergreifen. Nach einer umfassenden Evaluierung des deutschen Ausführungsgesetzes hat die Bundesregierung im April dieses Jahres einen Bericht vorgelegt, der erheblichen gesetzlichen Nachbesserungsbedarf sieht. So kam es in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen Rückgabe von unrechtmäßig verbrachtem Kulturgut auf Grundlage dieses Gesetzes.

Wir werden diesen Bericht und dessen konkreten Verbesserungsvorschläge zeitnah zum Anlass nehmen, im Rahmen der europäischen Rechtssetzung ein neues, einheitliches und transparentes Kulturgutschutzgesetz zu erarbeiten. Ziel eines neuen Gesetzes soll es sein, sowohl illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten effektiv an diese zurückzugeben, als auch deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung ins Ausland zu schützen.

Nach Einschätzung internationaler Organisationen steht der illegale Handel mit Kulturgut, nach dem Waffen- und Drogenhandel, weltweit an dritter Stelle der internationalen Kriminalität.

Wir stehen zu unserer völkerrechtlichen Verantwortung, gegen den illegalen Handel vorzugehen und unrechtmäßig ausgeführtes Kulturgut zurückzugeben. Der Schutz von Kulturgut ist uns ein zentrales Anliegen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2013