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MILITÄR/556: Bundeswehrreform-Begleitgesetz - das sind wir unseren Soldaten schuldig


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Mai 2012

Das sind wir unseren Soldaten schuldig

Attraktive Anreize für die Soldaten und Beamten



Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern Änderungen zum Bundeswehrreform-Begleitgesetz beschlossen. Dazu erklärt der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ernst-Reinhard Beck:

"Das Gesetz ist ein wichtiger Bestandteil der Bundeswehrreform. Mit dieser wird die Bundeswehr erheblich verkleinert. Für eine attraktive Personalpolitik müssen genügend Soldaten und Beamte die Bundeswehr freiwillig verlassen. Es ist uns gelungen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich im Sinne unserer Soldaten und Beamten der Bundeswehr zu verbessern.

Das Bundeswehrreform-Begleitgesetz ist auf fünf Jahre befristet. Es ermöglicht Berufssoldaten und Beamten, mit Zustimmung des Dienstherrn, schnell und sozialverträglich in andere Bereiche des öffentlichen Dienstes zu wechseln oder aus der Bundeswehr auszuscheiden. Das Gesetz setzt attraktive Anreize für die unterschiedlichen Altersgruppen von Soldaten und Beamten.

Für die Soldaten, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, fällt die Hinzuverdienstgrenze weg. Somit stehen die ausscheidenden Soldaten mit ihren vielfältigen Qualifikationen in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung. Für Soldaten, die sich neu verpflichten, gibt es Prämien. Die geleistete Mehrarbeit der Soldaten und Soldatinnen wird zukünftig finanziell besser ausgeglichen.

Die Bundeswehr ist durch die Bundeswehrreform und die Aussetzung der Wehrpflicht in einer besonderen Situation. Wir begegnen mit dem Bundeswehrreform-Begleitgesetz diesen Umständen und werden die Reform weiterhin konstruktiv unterstützen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2012