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RECHT/1018: Keine Kriminalisierung von Unternehmen, Rechtsverstöße in der Wirtschaft gezielt bekämpfen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 22. April 2020

Keine Kriminalisierung von Unternehmen, Rechtsverstöße in der Wirtschaft gezielt bekämpfen

Referentenentwurf des BMJV zum Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft


Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft in die Verbändeanhörung gegeben. Der Referentenentwurf nimmt wesentliche Forderungen der CDU/CSU Bundestagsfraktionen auf. Hierzu können Sie den rechts- und verbraucherpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak wie folgt zitieren:

"Wir als Union wollen Rechtsverstöße in der Wirtschaft gezielt bekämpfen, nicht aber Unternehmen grundsätzlich kriminalisieren, die in der Corona-Krise um ihr Überleben kämpfen. Wir haben uns daher dafür eingesetzt, dass nicht die Sanktionen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen, sondern die Anreize für Unternehmen, sich rechtstreu zu verhalten. Es ist gut, dass sich dieser Ansatz nun auch im Titel des Gesetzes widerspiegelt.

Wir haben zudem durchgesetzt, dass Vereine nicht mehr in den Anwendungsbereich fallen. Das ist ein gute Nachricht für die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen, die ansonsten staatsanwaltliche Ermittlungen hätten befürchten müssen. Die Union will Wirtschaftskriminalität bekämpfen, aber nicht Vereinen das Leben schwer machen.

Mir war wichtig, dass möglichst viele Unternehmen bei der Aufdeckung und Aufklärung von Rechtsverstößen kooperieren. Das ist allein schon deswegen absolut notwendig, weil die Behörden gar nicht die personellen Kapazitäten haben, um umfangreiche internal investigations aus eigener Kraft durchzuführen. Das gelingt nur, wen für die Unternehmen klar und rechtssicher beschrieben ist, wie sie kooperieren müssen und was die konkreten Rechtsfolgen sind. Daher haben wir klargestellt, dass im Falle der Kooperation eine Strafmilderung nicht nur erfolgen kann, sondern eine solche erfolgen soll. Denn es kann nicht sein, dass selbst wenn alle Vorgaben bei der internen Prüfung perfekt eingehalten wurden, die Strafmilderung dann trotzdem nur eine Frage des Ermessens bleibt. Zugleich haben wir die im Gesetz vorgesehene Generalklausel gestrichen, wonach interne Untersuchungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen durchgeführt werden müssen. Unter diesen Bedingungen und mit diesem Risiko hätte kein Unternehmen mehr umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, weil bereits marginale datenschutzrechtliche Verstöße eine Strafmilderung hätten in Frage stellen können.

Als Union haben wir erreicht, dass die Verbandsauflösung aus dem Katalog der Sanktionen gestrichen wurde. Ein solche "Todesstrafe" für Unternehmen wäre nicht nur unverhältnismäßig gewesen, sondern hätte am Ende die Falschen, nämlich Mitarbeiter, Aktionäre und Kunden getroffen.

Die im Entwurf enthaltene funktionale Trennung zwischen der Untersuchungsführerschaft und der Verteidigung eines Unternehmens ist allerdings aus meiner Sicht verfehlt. Diese scharfe Trennung signalisiert ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegen die Anwaltschaft und unterminiert das rechtsstaatlich elementare Anwaltsprivileg. Es wird zudem die mittelständische Wirtschaft vor große Probleme und Kosten stellen, weil diese häufig eine Hauskanzlei haben, die die gesamte rechtliche Betreuung übernimmt. Das wäre zukünftig ausgeschlossen. Die Regelung kann daher so nicht bleiben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2020

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