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RECHT/580: Bundestag bringt Warnschussarrest auf den Weg


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. April 2012

Bundestag bringt Warnschussarrest auf den Weg

Warnschussarrest ist wie eine "gelbe Karte"



Der Bundestag hat am Freitag in erster Lesung das Gesetz zur Erweiterung jugendgerichtlicher Handlungsmöglichkeiten und den sogenannten Warnschussarrest behandelt. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Mit der Einführung des Warnschussarrests erhalten Richter ein weiteres effektives Instrument, das sie gezielt einsetzen können, um erzieherisch auf Jugendliche einzuwirken. Es darf nicht normal in unserer Gesellschaft sein, dass brutale Intensivtäter in U-Bahnen Menschen zusammenschlagen und darauf so gut wie keine spürbaren Konsequenzen folgen. Mit dem Warnschussarrest ermöglichen wir den Richtern nun, klare Grenzen zu setzen, die Wirkungen zeigen. Junge Täter sollen mit dem Warnschussarrest einen unmittelbaren und unmissverständlichen Eindruck davon erhalten, was es bedeutet, hinter Gittern zu sitzen. Zugleich kann auf sie bei einem Kurzzeitarrest intensiv erzieherisch eingewirkt werden.

Der Warnschussarrest ist damit wie eine "gelbe Karte" zu sehen. Er soll den jungen Tätern auch klarmachen, wovon sie verschont bleiben, indem ihre Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dadurch machen wir Schluss damit, dass viele Jugendliche ihre Bewährungsstrafen wie Trophäen vorzeigen."


Hintergrund:

Nach derzeitiger Gesetzeslage können neben der Jugendstrafe lediglich Weisungen und Auflagen erteilt werden. Künftig wird neben der Aussetzung der Verhängung oder Vollstreckung der Jugendstrafe die Verhängung eines Jugendarrests möglich sein. Damit wird eine neue Form des erzieherischen Einflusses möglich.

Das eingebrachte Gesetz sieht ebenfalls die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Mord für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre vor. Auf diese Weise wird künftig ein angemessener Schuldausgleich möglich sein und es gehört der Vergangenheit an, dass bei Morddelikten der 20jährige Haupttäter milder bestraft wird als sein 22jähriger Nebentäter.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2012