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RECHT/710: Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmlung schützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Februar 2015

Mädchen und Frauen besser vor Genitalverstümmlung schützen

Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung



Weltweit sind etwa 140 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Zum Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung am 6. Februar erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:

"Am Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung erinnern die Vereinten Nationen und andere Organisationen an die Opfer von Genitalverstümmelung. Wir müssen uns weiter gemeinsam mit unseren Partnern in der Europäischen Union dafür einsetzen, diese Praktik zu beenden und Mädchen und Frauen besser davor zu schützen. Die Erfahrung zeigt, dass Gesetze alleine hier nicht ausreichen. Aufklärungsarbeit und Präventionsprojekte müssen die Menschen davon überzeugen, mit dieser grausamen Tradition zu brechen.

So sind bereits etwa 140 Millionen Frauen und Mädchen weltweit Opfer dieser grausamen Menschenrechtsverletzung geworden. Jedes Jahr trifft es weitere drei Millionen Mädchen. Ihnen werden die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt. Die Betroffenen leiden oft lebenslang an den psychischen Folgen, an chronischen Schmerzen oder werden unfruchtbar. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben 25 Prozent der Mädchen und Frauen während des Eingriffs oder an seinen Folgen.

In ländlichen Gebieten Afrikas ist die Genitalverstümmelung besonders weit verbreitet. Laut Angaben der Vereinten Nationen sind dort über 100 Millionen Mädchen ab zehn Jahren genital verstümmelt. Außerhalb Afrikas wird der Eingriff vor allem in arabischen Ländern wie Oman und dem Jemen praktiziert. In Europa und Nordamerika lassen Migranten aus den jeweiligen Ländern ihre Töchter beschneiden, oftmals während eines Urlaubs in der Heimat. So sind in Deutschland etwa 30000 Frauen betroffen, weitere 2500 sollen gefährdet sein.

Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist in Deutschland seit 2013 im Strafgesetzbuch ausdrücklich verboten. Das Bundesfamilienministerium hat 2014 die Federführung für die Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland übernommen. Zudem haben Bund und Länder, Hilfsorganisationen sowie die Ärztekammer eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Es gilt nun, diesen Weg entschlossen weiter zu gehen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2015


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