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RECHT/753: Genossenschaften sind Eckpfeiler für bürgerschaftliches Engagement


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. März 2016

Genossenschaften sind Eckpfeiler für bürgerschaftliches Engagement

Union lehnt Verwässerung der Rechtsform ab


Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV) hat am gestrigen Montag Zahlen zu Neugründungen von Genossenschaften im Jahr 2015 bekannt gegeben. Danach wurden im Jahr 2015 124 neue Genossenschaften gegründet, 2.700 Personen waren als Gründer beteiligt. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz:

"Die aktuellen Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft genießt hohes Vertrauen bei Gründern, aber auch bei vorhandenen Mitgliedern, Kunden und Kreditgebern.

Mit der Gründungsprüfung und der umfangreichen Beratung bietet die Genossenschaft gute Voraussetzungen, damit sich bürgerschaftliches Engagement erfolgreich und nachhaltig entfalten kann. Dank dieser Merkmale ist zudem die Insolvenzquote bei Genossenschaften besonders niedrig.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht daher dafür ein, die Rechtsform der Genossenschaft mit ihren Qualitätsmerkmalen zu bewahren. Eine Verwässerung durch Schaffung einer neuen genossenschaftsrechtlichen Rechtsform ohne Prüfungsverpflichtung bei der Gründung und in der Folgezeit lehnen wir ab.

Dagegen sind außerhalb des Genossenschaftsrechts durchaus Verbesserungen für bürgerschaftliche Initiativen denkbar. Beispielsweise ist die Genehmigungspraxis zum wirtschaftlichen Verein in den Ländern sehr unterschiedlich. Auch bei der Eintragung von eingetragenen Vereinen sind die Gerichte zum Teil zurückhaltend. Schließlich kann auch die Unternehmergesellschaft (UG) für bestimmte Gründungen noch stärker in Betracht kommen.

Ob im sozialen Bereich, bei Dorfläden, in Energieprojekten oder auch der Flüchtlingshilfe -der Staat muss für gute Rahmenbedingungen sorgen, in denen sich bürgerschaftliche Initiativen entfalten können. Denn bürgerschaftliches Engagement leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu einem lebenswerten Gemeinwesen."


Hintergrund:

Im Koalitionsvertrag zur 18. Wahlperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement zu erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.

Nach einer im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erstellten Studie, die im vergangenen Herbst vorgelegt wurde, besteht im Genossenschaftsrecht kein grundlegender Reformbedarf: Unter 150 befragten Genossenschaften, die zwischen 2006 und 2013 gegründet wurden, sind mehr als 90 Prozent zufrieden mit der gewählten Rechtsform und lehnen Änderungen am genossenschaftlichen Prüfungs- und Beratungsansatz ab. Eine deutliche Mehrheit bewertet Vorteile wie Vertrauen und Sicherheit höher als die Kostennachteile der Rechtsform. Selbst Kleinstgenossenschaften wie Dorfläden mit geringfügiger wirtschaftlicher Tätigkeit fordern mit Blick auf die Kosten mehrheitlich keine generelle Abschaffung von Pflichtmitgliedschaft und Abschlussprüfung. Auch gibt jeder zweite derart firmierende Dorfladen an, dass die Prüfung unternehmerische Fehlentscheidungen früh verhindere.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2016

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