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RECHT/763: Koalition erhöht Qualitätsanforderungen für Gutachter in familienrechtlichen Verfahren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. Juni 2016

Koalition erhöht Qualitätsanforderungen für Gutachter in familienrechtlichen Verfahren

Sachverständige müssen bestimmte Mindestqualifikation haben


Die Koalitionsfraktionen haben sich am gestrigen Donnerstag über neue Vorgaben zur Berufsqualifikation von Gutachtern in Kindschaftssachen verständigt. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die zuständige Berichterstatterin, Sabine Sütterlin-Waack:

"Mit den Neuregelungen im familiengerichtlichen Verfahren verankern wir erstmals verbindliche Mindestanforderungen an die Berufsqualifikation von Sachverständigen.

Jährlich werden in Deutschland ca. 270.000 familiengerichtliche Gutachten erstellt. Dabei geht es in der Regel darum, welche Maßnahmen wie z.B. Sorgerechtsentzug, Umgangsregelung für das Wohl des Kindes bzw. zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erforderlich sind. Diese Gutachten berühren äußerst sensible Fragestellungen und haben oftmals entscheidenden Einfluss auf Verfahren, die zudem von den Parteien nicht selten hochemotional geführt werden.

Nach derzeitiger Rechtslage kann grundsätzlich jeder ein Gutachten in kindschaftsrechtlichen Verfahren erstellen, egal welche Ausbildung oder Fortbildung er hat. Künftig sollen nur noch Sachverständige mit einer psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen oder ärztlichen Berufsqualifikation berufen werden; Pädagogen oder Sozialpädagogen kommen in Betracht, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen.

In einer Vielzahl von Bürgerschreiben und Presseberichten wurde in jüngerer Vergangenheit auf Defizite bei der Gutachtenqualität in kindschaftsrechtlichen Verfahren hingewiesen. Die Rechts- und Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich schon in den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass die Reform des Sachverständigenrechts in den Koalitionsvertrag aufgenommen wird.

Darüber hinaus führen wir mit dem Gesetz einen neuen Rechtsbehelf ein, mit dem Beteiligte in kindschaftsrechtlichen Verfahren gegen unbegründete Verfahrensverzögerungen vorgehen können.

Wir freuen uns, dass wir dieses wichtige Vorhaben nun noch vor der Sommerpause abschließen können."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2016

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