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RECHT/769: Straftäter müssen Folgen ihrer Tat spüren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. August 2016

Straftäter müssen Folgen ihrer Tat spüren

Fahrverbote sind eine sinnvolle Ergänzung des Strafenkatalogs


Der Bundesjustizminister will einen Gesetzesentwurf zur Einführung von Fahrverboten im Strafrecht vorlegen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Ein Strafurteil muss für den Straftäter eine spürbare Konsequenz bedeuten. Heute empfinden Täter eine Bewährungsstrafe nicht selten als Trophäe, die sie in ihrer Clique als besondere Auszeichnung herumzeigen. Ein Fahrverbot macht auf solche Täter viel mehr Eindruck. Wenn der Lappen weg ist, steht er in seinem Umfeld plötzlich als Verlierer dar.

Ein Fahrverbot ist eine spürbare Sanktion für Straftäter - ob arm oder reich. Es trifft auch diejenigen wirksam, die sich von Geldstrafen oder einer kurzen Freiheitsstrafe nicht beeindrucken lassen. Das gilt für eine Unterhaltsverweigerung ebenso wie für Gewaltdelikte.

Bisher sind Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten erlaubt, nicht bei Delikten ohne Bezug zum Straßenverkehr. Die Union tritt seit langem für Fahrverbote als zusätzliche Sanktionsmöglichkeit bei allen Straftaten ein. Wir haben das Fahrverbot in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt und Justizminister Maas in den vergangenen Jahren wiederholt dazu aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Es ist gut, dass sich die SPD nun endlich auch zu diesem wichtigen Vorhaben bekennt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2016

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