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RECHT/778: Stalking endlich angemessen ahnden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 20. Oktober 2016

Stalking endlich angemessen ahnden

Union stärkt Opferschutz


Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellung. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die heute eingebrachte Reform ist längst überfällig. Dass ein Stalking-Opfer bislang erst sein ganzes Leben umkrempeln muss, bevor der Staat effektiv gegen den Täter vorgeht - diese Handhabung ist aus Sicht der Opfer zynisch.

Künftig hängt die Strafbarkeit nicht vom Verhalten des Opfers ab, sondern von der Nachstellung an sich. Damit stärken wir deutlich die Rechte des Stalking-Opfers und ahnden das Verhalten des Täters angemessen. Dazu wandeln wir den Straftatbestand von einem Erfolgsdelikt in ein potentielles Gefährdungsdelikt um.

Damit setzen wir als Union unsere zentrale Forderung aus dem Koalitionsvertrag für eine Absenkung der Hürden bei der Verurteilung von Stalkern durch. Gerne hätten wir diesen Schritt schon früher getan. Aus dem Hause Maas kam aber keine Initiative für mehr Opferschutz. Erst die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mussten über den Bundesrat aktiv werden. Wir erwarten jetzt ein zügiges parlamentarisches Verfahren, um die Besserstellung der Opfer von Nachstellung nicht noch länger aufzuschieben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2016

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