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RECHT/780: Justizminister darf Gesetz gegen Kinderehen nicht verzögern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. November 2016

Justizminister darf Gesetz gegen Kinderehen nicht verzögern

Gesetzentwurf muss bis Mitte November vorgelegt werden


Der Sprecher des Justizministeriums hat in der Regierungspressekonferenz vom gestrigen Tage einen Gesetzentwurf zum Thema Kinderehen bis Weihnachten angekündigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth:

"Wir fordern Justizminister Maas auf, sich an die Vereinbarungen in der Koalition zu halten und den Gesetzentwurf gegen Kinderehen bereits bis Mitte November vorzulegen. Unser vereinbartes Ziel ist es, das Verbot von Kinderehen noch dieses Jahr im Bundestag zu beschließen. Dem Justizministerium ist dies seit vielen Wochen bekannt. Die nunmehrige Ankündigung des Bundesjustizministers, bis Weihnachten einen Entwurf vorzulegen, ist die Aufkündigung dieses Zeitplans. Dafür fehlt der Unionsfraktion jedes Verständnis. Jeden Tag, den das Gesetz später kommt, müssen Kinder und Jugendliche in Deutschland weiter leiden. Jeder Tag mehr ist für die betroffenen Mädchen ein Tag zu viel. Wir als Union haben unsere Vorstellungen bereits im August klar formuliert. Ehen mit unter 18-Jährigen darf es in Deutschland nicht geben. Wir brauchen jetzt schnell klare und eindeutige rechtliche Grundlagen für die Gerichte und Behörden.

Der Gesetzentwurf muss auch ein Verbot rein religiöser Eheschließungen mit Minderjährigen enthalten. Ein 13-jähriges Mädchen empfindet auch eine Imam-Ehe als wirksame Ehe mit allen damit zusammenhängenden Konsequenzen.

Darüber hinaus muss der Gesetzentwurf sicherstellen, dass für dauerhaft in Deutschland lebende Paare mit ausländischer Staatsangehörigkeit ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet, wenn sie heiraten. Bislang gilt das Recht des Heimatlandes der Partner. Derjenige, der seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland hat, sollte sich auch nach unseren Werten und unserer Rechtsordnung richten, wenn er eine Ehe schließt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2016

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