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RECHT/875: Für Gesetzentwurf zum Dritten Geschlecht passende Begrifflichkeit gefunden


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 16. August 2018

Für Gesetzentwurf zum Dritten Geschlecht passende Begrifflichkeit gefunden


Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zum Dritten Geschlecht, der eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, ist in der Begrifflichkeit entscheidend verbessert worden. Diesen Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, wie folgt zitieren:

"Das Innenministerium hat gut zugehört und die Kritik aufgegriffen. Für Menschen, die nicht eindeutig den Kategorien 'weiblich' oder 'männlich' zuzuordnen sind, hatte der ursprüngliche Entwurf den Begriff 'anderes' vorgesehen. Dem wurde vor allem von den Verbänden der Betroffenen eine ausgrenzende und abwertende Konnotation zugeschrieben. Deshalb lautet die gesetzliche Bezeichnung nun 'divers'. Dafür ist vor allem dem Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings zu danken. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, im Personenstandsrecht eine 'positive' Bezeichnung vorzusehen, ist damit auch im übertragenen Sinne gut gelungen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2018

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