Pressestament der CDU/CSU-Fraktion - 21. September 2018
Grapschen ist kein Kavaliersdelikt
Das Amtsgericht München hat diese Woche ein Urteil aus Februar 2018 veröffentlicht, in dem ein Mann aufgrund von sog. "Grapschereien" wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt worden ist. Vier Monate hatte er zuvor in Untersuchungshaft verbracht. Hierzu können Sie die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, wie folgt zitieren:
"Die Entscheidung des Amtsgerichts München zeigt, dass der in der letzten Legislaturperiode auf Druck der Union geschaffene Straftatbestand der sexuellen Belästigung wirkt. Früher konnte das Grapschen allenfalls als Beleidigung bestraft werden. Mit der vorgenommenen Änderung wurde den Tätern deutlich gemacht, dass Grapschen kein Kavaliersdelikt ist."
Hintergrund:
Der Tatbestand des § 184i StGB (sexuelle Belästigung) ist am
10.11.2016 in Kraft getreten. Er ist damals im parlamentarischen
Verfahren auf Druck der Union geschaffen worden. Der ursprüngliche
Gesetzentwurf vom damaligen Bundesjustizminister Maas enthielt keine
Regelung für das "Grapschen". Bis November 2016 waren sexuelle
Handlungen nur dann strafbar, wenn sie auch eine gewisse
Erheblichkeitsschwelle überschritten hatten. Verneint hatte dies die
Rechtsprechung bislang etwa bei dem Griff an die Genitalien über der
Kleidung. Allenfalls konnte das Grapschen als Beleidigung bestraft
werden. Aber auch hier gab es keine einheitliche Rechtsprechung.
*
Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2018
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang