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RECHT/905: Werbung bleibt verboten - Informationszugang wird erleichtert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 21. Februar 2019

Werbung bleibt verboten; Informationszugang wird erleichtert

Regierungsentwurf ist ein klassischer Kompromiss


Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag, dem 21. Februar 2019, die Reform des Werbeverbots für Abtreibungen verabschieden. Dazu erklären der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Thorsten Frei, und die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

Frei: "Der heutige Kompromiss war und ist zwar für beide Seiten ausgesprochen schwierig. Im Ergebnis aber ist die Einigung zu begrüßen: Denn die Regelung des § 219a StGB, die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, bleibt nach wie vor erhalten. Das ist für uns als Unionsfraktion die wichtigste Nachricht. Bei allem Verständnis für die Konfliktlage der Mutter dürfen wir auch den Schutz des ungeborenen Kindes nicht vergessen, den ja auch das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hat.

Der vereinbarte Kompromiss schafft für Ärzte die Möglichkeit, auf die Tatsache hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht eine bei der Bundesärztekammer geführte entsprechende Ärzteliste.

Wichtig für uns als Union war dabei vor allem, dass die Rolle der Beratungsstellen nicht geschwächt wird: Sie sind der Ort, an dem die Frau Informationen auch über mögliche Hilfen erhält - mit der Folge, dass sie sich vielleicht doch am Ende ein Leben mit dem Kind vorstellen kann - sei es ein gemeinsames Leben oder etwa eine Schwangerschaft mit anschließender Adoption, um dem Kind ein Leben mit einem anderen, ungewollt kinderlosen Paar zu ermöglichen."

Winkelmeier-Becker: "Werbung für Abtreibungen bleibt auch nach dem heutigen Tag verboten! Das ist für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ganz entscheidend.

Die Reform ist ein Kompromiss, für den sich beide Seiten von entgegengesetzten Ausgangspunkten aufeinander zubewegen mussten. Diese entgegengesetzten Sichtweisen werden bei der entscheidenden Frage besonders deutlich: Welche Grundrechte hat das ungeborene Kind? Wir sagen, wie das Bundesverfassungsgericht: Das Kind hat Grundrechte von Anfang an!

Wir wollen den grundlegenden gesellschaftlichen Kompromiss zu diesem schwierigen Thema nicht aufgeben, sondern ihn erneuern. Daher können wir den gefunden Kompromiss in der Sache mittragen:

Neben dem grundsätzlichen Weiterbestehen des Werbeverbots für Abtreibungen wird in § 219a StGB nun genauer geregelt, wann und wie Informationen auf den Internetseiten von Ärzten veröffentlicht werden dürfen. Es ist Teil des Kompromisses, diese neuen Informationsmöglichkeiten verbindlich zu regeln. Weitergehende Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und eine auf Freiwilligkeit beruhende Liste mit den Adressen von Ärztinnen, Ärzten und Praxen, die eine Abtreibung durchführen, werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bzw. der Bundesärztekammer öffentlich im Internet bereitgestellt.

Die Frage nach der Praxis, in der Abbrüche durchgeführt werden, steht in einer Konfliktsituation nicht an erster Stelle. Zuerst sind Fragen entscheidend wie: Was sagt mein Partner? Welche finanziellen Hilfen stehen mir zu, wenn ich das Kind bekomme? Wie kann ich die Ausbildung fortsetzen? Und auch der Blick auf das Kind und sein Lebensrecht gehört dazu. Deshalb steht die gesetzliche Beratung für uns weiterhin am Anfang und im Mittelpunkt - gerade dann, wenn es noch um das 'Ob' einer Abtreibung geht."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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