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RECHT/958: Identitätsdiebstahl bekämpfen - Mehr Verbraucherschutz wagen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 6. September 2019

Identitätsdiebstahl bekämpfen - Mehr Verbraucherschutz wagen

Entwurf des BMJV lässt Verbraucher mit Problemen allein


Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Aufsicht über die Inkassounternehmen zu verstärken und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterzuentwickeln. Die Medien berichten über die konkreten Pläne des Bundesjustizministeriums. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Sebastian Steineke:

Winkelmeier-Becker: "Ohne seriöse Inkassounternehmen würde es keinen Kauf auf Rechnung geben. Wir wollen jedoch Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen schützen. Sowohl Verbraucher als auch seriöse Inkassodienstleister müssen gleichermaßen profitieren. Deshalb müssen wir die Kosten in den Blick nehmen, die bei unbestrittenen Forderungen und bei Tilgungsvereinbarungen dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Branche muss auch auf eine Ansprache in einem angemessenen Ton achten.

Verbraucher brauchen auch klare Angaben zum Auftraggeber des Inkassounternehmens und zum Datum des Vertragsschlusses. Inkassounternehmen müssen verpflichtet werden, noch deutlicher darzulegen, wann und wie welche Forderung entstanden ist. Dazu sollte der Vertrag oder die Rechnung beigelegt werden. Zudem sollen Verbraucher künftig Inkassounternehmen in einem Online-Check-Verfahren auf ihre ordnungsgemäße Registrierung überprüfen können.

Sorge bereitet uns außerdem das Problem des Identitätsdiebstahls, bei dem Inkassounternehmen von Kriminellen instrumentalisiert werden. Das Thema spielt in den Überlegungen der Bundesjustizministerin bislang überhaupt keine Rolle."

Steineke: "Ein Problem in der Praxis ist insbesondere die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Kosten. Der Entwurf sieht bisher lediglich eine pauschale Gebührenschwelle vor, lässt aber zum Beispiel das Grundproblem der Kosten bei kleineren Forderungen vollständig unangetastet. Wir wollen hierbei sowohl einen effektiven Verbraucherschutz erreichen, als auch gleichzeitig für die Unternehmen rasch Rechtssicherheit für seriöse Inkassodienstleister herstellen. Wir müssen auch zwingend über eine deutlich stärkere Zentralisierung der Aufsicht nachdenken, dort reicht der Entwurf aus unserer Sicht nicht aus. Zum bisherigen Entwurf des Bundesjustizministeriums haben wir daher noch reichlich Gesprächsbedarf."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. September 2019

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