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SOZIALES/1489: Koalition stärkt gemeinsame elterliche Sorge


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Oktober 2012

Koalition stärkt gemeinsame elterliche Sorge

Ledige Väter bekommen mehr Rechte



Der Bundestag hat am heutigen Freitag in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern debattiert. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, und die zuständige Berichterstatterin, Ute Granold:

"Die heutige Debatte hat gezeigt: Die Koalition hat einen gerechten und ausgewogenen Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge vorgelegt. Die Rechte lediger Väter werden damit klar gestärkt.

Väter sollen sich an der Sorge für ihr Kind auch beteiligen können, wenn es auf der Paarebene Probleme oder gar Streit mit der Mutter des Kindes gibt. Zugleich nehmen wir auf die besondere Situation der Mutter nach der Geburt Rücksicht. Es ist uns wichtig, dass in Konfliktfällen zwischen den Eltern die Entscheidung von einem Familiengericht getroffen wird. Der entscheidende Maßstab ist für uns dabei das Wohl des betroffenen Kindes.

Wir sind der Überzeugung, dass eine gemeinsame Sorge von Mutter und Vater dem Kindeswohl im Regelfall am besten entspricht. Es ist gut, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung des Kindes übernehmen. Daher sollen Mutter und Vater die elterliche Sorge immer dann gemeinsam wahrnehmen, wenn dies dem Kindeswohl nicht erwiesenermaßen widerspricht.

Wir setzen darauf, dass die Eltern künftig in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle von vornherein eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben und sich, insbesondere im Falle des Getrenntlebens, vorab über die Ausübung der Sorge im Alltag verständigen. Aufgrund des klaren gesetzlichen Regel-Ausnahme-Verhältnisses wird es nur selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über das Sorgerecht kommen.

Für die Fälle, in denen die Eltern gleichwohl keine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben, erhält der Vater einen erleichterten Zugang zum Sorgerecht. Er kann die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Das entsprechende gerichtliche Verfahren wird unbürokratisch ausgestaltet und soll unnötige Hürden für den Vater vermeiden. Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, dass frühzeitig Klarheit über die Verteilung der sorgerechtlichen Verantwortung geschaffen wird. Daher soll für Fälle, in denen keine kindeswohlrelevanten Gründe gegen eine gemeinsame Sorge ersichtlich sind, ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren Anwendung finden.

Von der Neuregelung werden aber vor allem die Kinder profitieren. Denn sie haben ein Recht auf Mutter und Vater."


Hintergrund:

Der Gesetzentwurf beruht auf intensiven Vorarbeiten der
Rechtspolitiker der christlich-liberalen Koalition.

Die Neuregelung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass heutzutage ca. ein Drittel der Eltern neugeborener Kinder nicht verheiratet sind, in den neuen Bundesländern sind es sogar 61 Prozent.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben in Entscheidungen von 2009 und 2010 die bisherige gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch beanstandet, weil der Vater danach keine Möglichkeit hatte, ohne Zustimmung der Mutter an der elterlichen Sorge für sein Kind beteiligt zu werden.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2012