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SOZIALES/1552: Hochwasser-Hilfen für Hartz-IV-Empfänger nicht anrechnen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 5. Juni 2013

Hochwasser-Hilfen für Hartz-IV-Empfänger nicht anrechnen

Ausnahmeregeln schaffen



Die Bundesregierung soll für einen unbürokratischen Umgang gerade auch mit Hochwasser-Opfern sorgen, die Sozialleistungen beziehen. Dies fordert der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling:

"Die Hochwasser-Katastrophe in Ost- und Süddeutschland stellt für alle Opfer eine besondere Härte und Herausforderung dar. Die Hochwasser-Opfer sollen dabei unbürokratische Hilfe seitens des Bundes und der Länder erhalten. Dabei dürfen jedoch gerade für Menschen im Bezug von Sozialleistungen keine besonderen Härten entstehen, wenn sie auf Spenden oder Hilfszahlungen angewiesen sind.

Die Bundesregierung ist deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Zuwendungen im Rahmen der Soforthilfe für Schäden oder Nachteile im Zusammenhang mit dem Jahrhundert-Hochwasser nicht auf SGB-II-Leistungen angerechnet werden.

Normalerweise müssten solche Zuwendungen als besondere Einnahmen für die Bezieher von Hartz IV angerechnet werden. Die Bundesregierung soll für diese Fälle klare, unmissverständliche Ausnahmeregelungen schaffen. Es darf nicht sein, dass Menschen in solch einer schicksalhaften Ausnahmesituation mit den üblichen Maßstäben der Sozialgesetzgebung gemessen werden. Ausnahmesituationen erfordern auch Ausnahmeregeln."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013