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SOZIALES/1624: Koalition bringt Opferschutzpaket auf den Weg


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. April 2014

Koalition bringt Opferschutzpaket auf den Weg

Gesetzentwurf ist erster wichtiger Schritt zu mehr Opferschutz in Deutschland



Der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wird derzeit zwischen den einzelnen Ressorts abgestimmt. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, und die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Nadine Schön:

"Wir sind sehr froh, dass wir mit diesem Gesetzentwurf einen ersten wichtigen Schritt zu mehr Opferschutz in Deutschland gemacht haben. Künftig wird es keine straflose Verbreitung von Nacktfotos von Kindern mehr geben. Die Verjährung von sexuellem Missbrauch wird erst ab dem 30. Lebensjahr beginnen und nicht wie bisher mit dem 21. Lebensjahr. Damit tragen wir der besonderen Situation der traumatisierten Opfer Rechnung und stellen klar, dass der Täter auch nach Jahrzehnten noch mit einer Strafverfolgung zu rechnen hat.

Künftig kommt es auch nicht mehr darauf an, ob ein Aushilfslehrer oder ein Klassenlehrer mit einer Schutzbefohlenen ein sexuelles Verhältnis eingeht. Beide machen sich künftig strafbar.

Unser Ziel ist es, den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause in das Bundesgesetzblatt zu bringen. Wir freuen uns, dass der Gesetzentwurf viele wichtige Vorschläge aufgreift, die die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einem Opferschutz-Papier erarbeitet haben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2014