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SOZIALES/1642: Wir wollen Prostituierte besser schützen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. Juni 2014

Wir wollen Prostituierte besser schützen

Schutz der Zwangsprostituierten ist vordringlich anzugehen



Am heutigen Montag erinnert der inoffizielle "Internationale Hurentag" an die Arbeits- und Lebensbedingungen von Prostituierten. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Es darf nicht sein, dass Prostitution und Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem 'Geschäftsmodell' den Boden zu entziehen.

Wenige Tage vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft wird insbesondere über Menschenhandel, Kinderprostitution und Sextourismus in Brasilien berichtet. Dabei wird vergessen, dass es auch in Deutschland Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt.

Mit den von meiner Fraktion im April vorgestellten Eckpunkten wollen wir Zwangsprostitution und Menschenhandel konsequent bekämpfen:

Die Einführung einer behördlichen Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten verbunden mit besseren Kontrollbefugnissen durch die Polizei ist von zentraler Bedeutung. Zudem werden wir klarstellen, dass es kein Weisungsrecht der Zuhälter gibt, das den Prostituierten Einzelheiten vorgibt. Die Frauen dürfen nicht zu menschenunwürdigen Praktiken gezwungen werden können. Den Wucherpreisen bei den Zimmervermietungen muss ebenfalls ein Riegel vorgeschoben werden.

Aber auch bei den Freiern wollen wir ansetzen; diejenigen, die wissentlich eine Zwangslage der Opfer ausnutzen und zu sexuellen Handlungen missbrauchen, sollen bestraft werden.

Zum Schutz der Frauen werden wir eine Anmeldepflicht verbunden mit der Einführung regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen einführen und zudem die Altersgrenze für die Ausübung der Prostitution auf 21 anheben. Ebenfalls wollen wir bessere Ausstiegshilfen aus der Prostitution und für Opfer von Menschenhandel ein verbessertes Aufenthaltsrecht einführen.

Wir fordern das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf, zügig einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser muss nach unserer Ansicht höchste Priorität haben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2014