Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

SOZIALES/1683: Familienwahlrecht ist ein oberflächlicher Vorschlag


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. November 2014

Familienwahlrecht ist ein oberflächlicher Vorschlag

Stimmabgabe bei Wahlen ist höchstpersönlich



Die Forderung nach einem Familienwahlrecht hört sich zwar erst mal sympathisch an, doch man würde das Kind mit dem Bade ausschütten.

Ich halte es für einen oberflächlichen, nicht durchdachten Vorschlag. Man muss immer die konkrete Umsetzung im Blick haben. Bei Meinungsverschiedenheiten von Eltern und Jugendlichen oder zwischen den Eltern wäre Streit vorprogrammiert. Zum Beispiel können geschiedene Eltern bei gemeinsamem Sorgerecht schlecht jeder eine halbe Stimme für ihr Kind abgeben. Und: wer interpretiert eigentlich den gemeinsamen Willen der Familie und der Kinder abschließend geheim in der Wahlkabine. Weil die Stimmabgabe Ausdruck einer höchstpersönlichen Wahl ist, sieht die deutsche Verfassung die Unmittelbarkeit von Wahlen vor. Dabei muss es bleiben. Wir haben in dieser Legislaturperiode schon öfters erlebt, dass oberflächlich wohlklingende Vorstöße an den Realitäten scheitern. Das sollte man in der Großen Koalition in Zukunft vermeiden.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2014