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SOZIALES/1700: Mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 4. Februar 2015

Mehr Schutz und Sicherheit für Prostituierte

Koalition bringt Verbesserungen für Prostituierte auf den Weg



Die Frauenpolitikerinnen und -politiker der Koalition haben sich gestern über die Einzelheiten der Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: "Es ist uns gelungen, im Kampf gegen Zwangsprostitution wichtige Änderungen am Prostitutionsgesetz, das die rot-grüne Koalition im Jahr 2002 auf den Weg gebracht hatte, durchzusetzen. Wir schaffen umfassende Möglichkeiten für eine bessere Kontrolle und ermöglichen mehr Schutz und Hilfe für die Frauen, die unter den schlimmen Zuständen im Milieu leiden. Im Prostitutionsgewerbe wird es keine Anonymität mehr geben: Alle Prostituierten müssen sich künftig anmelden und den Nachweis über die Anmeldung auf Verlangen gegenüber Behörden vorlegen. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer ärztlichen Gesundheitsberatung, durch die wir Prostituierten ermöglichen, Kontakt zu einer vertraulichen Stelle außerhalb des Milieus aufzunehmen. Unter 21-Jährige müssen sich jährlich neu anmelden, über 21-Jährige alle zwei Jahre. In diesem Zeitraum müssen sie erneut zwei Mal bei einem Arzt vorstellig werden. Wichtig ist für uns auch die Einführung der Kondompflicht, die die Selbstbestimmung der Prostituierten stärkt. Mit Verweis auf das Gesetz kann ungeschützter Geschlechtsverkehr abgelehnt werden. Ein klares Signal an den Freier, dass Prostituierte nicht als reine Objekte anzusehen sind. Mit der Einführung eines besonderen Schutzparagrafen für unter 21-Jährige wird der besonderen Situation der jungen Prostituierten Rechnung getragen. Ich freue mich, dass mit dieser Einigung allen Forderungen aus den Eckpunkten, die die CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr beschlossen hat, Rechnung getragen wurde."


Marcus Weinberg: "CDU und CSU ist die Novellierung des Prostitutionsgesetzes seit langem ein sehr wichtiges Anliegen. Für die Menschenhändler undAusbeuter von Prostituierten war gestern ein schlechter Tag. Deutschland wird bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein. Die selbstbestimmt in der legalen Prostitution arbeitenden Menschen bekommen Schutz und Schirm für ihre Tätigkeit.

Mit der Einigung beweisen die Koalitionsfraktionen Entschlossenheit, die unhaltbaren Zustände in der Prostitution anzugehen. Die langen Verhandlungen führten zu guten Ergebnissen im Sinne der Stärkung des Schutzes und der Sicherheit der Betroffenen. Die Union ist zufrieden mit der Einigung. Wir haben eine Lösung gefunden, die Prostituierte besser schützt und Fremdbestimmung bekämpft. Das Gesamtergebnis schafft ein sinnvolles Netz aus Beratung, Schutz, Sicherheit, und Kontrolle.

Insbesondere die persönliche Anmeldepflicht für alle Prostituierten und die Erlaubnispflicht für die Betreiber von Prostitutionsstätten stellen sicher, dass der Prostitutionsmarkt für Kriminelle weniger attraktiv wird. Prostituierte erhalten über die Anmeldepflicht auch Kontaktmöglichkeiten außerhalb des Milieus und können dort Unterstützung erhalten. Anzeichen von Zwangsprostitution können frühzeitig erkannt werden.

Bei den Gesundheitsberatungen haben wir es nicht bei rein freiwilligen Angeboten belassen, sondern es gibt die Pflicht für Prostituierte, sich regelmäßig medizinisch von einem Arzt oder Ärztin beraten zu lassen. Ob und inwiefern sich die Prostituierten im Rahmen der Beratungen auch gesundheitlich untersuchen lassen, steht ihnen frei.

Dem besonderen Schutzbedürfnis der unter 21-Jährgen wird mit einer höheren Beratungsdichte im Rahmen einer für die Altersgruppe spezifischen Anmeldepflicht und einem besonderen Beratungsanspruch Rechnung getragen.

Mit der Kondompflicht stärken wir die Prostituierten darin, sich gegen andersartige Wünsche von Freiern zu behaupten. Bei Verstößen wird allerdings nicht die Prostituierte bestraft, sondern der Freier und der Betreiber, der keine Kondome auslegt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2015


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