Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. November 2015
Bundesfrauenministerium bricht Vereinbarung zu Lasten schutzbedürftiger Prostituierter
CDU/CSU-Fraktion fordert Bundesfrauenministerin Schwesig auf, vertragstreu zu bleiben
Zur aktuellen Diskussion über den neuen Referentenentwurf eines Prostituiertenschutzgesetzes erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der frauenpolitischer Sprecher der Fraktion Marcus Weinberg:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet, dass der Koalitionspartner zu den bereits vereinbarten Inhalten des Prostituiertenschutzgesetzes steht. Wir haben fast zwei Jahre lang mit der SPD-Fraktion und dem SPD-geführten Bundesfrauenministerium verhandelt und klare Ergebnisse erzielt. Es ist keine Art des konstruktiven und respektvollen Umgangs miteinander, bereits vereinbarte, für die Union wichtige Punkte aus dem Gesetzentwurf zu streichen und das ganze Schutzsystem für die Prostituierten in die Zukunft zu schieben. Das ist mit CDU und CSU nicht zu machen.
Wir sind mit Blick auf die aktuelle Situation der Kommunen bereit, über Maßnahmen der Entschleunigung bei der Umsetzung des Gesetzes sowie über Flexibilisierungen der Übergansfristen zu diskutieren. Aber die nun vorgeschlagenen Änderungen treffen wesentliche Schutzelemente und damit den Kern des Gesetzes. Hier mit der Sorge vor Bürokratiezuwachs zu argumentieren, ist befremdlich. Bei Gesetzen zu Mindestlohn, Frauenquote und Mietpreisbremse werden Bürokratiezuwächse von denselben Leuten ohne Weiteres hingenommen.
Zudem sind wir davon überzeugt, dass gerade in diesen Zeiten, in denen Menschenhandel und Missbrauch von Flüchtlingsfrauen zunimmt, es eher ein Mehr an Schutz gegen Fremdbestimmung und Zwang zur Prostitution als ein Weniger braucht.
Die vom SPD-geführten Bundesfrauenministerium gewünschte Absenkung der Schutzstandards würde zu einer Aushöhlung des Schutzzwecks des Gesetzes führen. Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbesitzer werden angesichts der neuen Vorschläge aus dem Ministerium in die Hände klatschen. Sie haben ja auch eine gut organisierte Lobby. Die betroffenen Zwangsprostituierten und anderweitig fremdbestimmten Frauen leider nicht. Gerade für diese Gruppe machen wir aber das Gesetz.
Noch am Montag wurde bei einem Empfang der Ministerin zum Thema 'Gewalt gegen Frauen' von Hilfsorganisationen das Problem des Menschenhandels und der Prostitution angesprochen. Es reicht nicht, am Tag der Frauenrechte Plakate hochzuhalten. Als Politiker sollte man dann auch handeln.
Wenn es um das Ziel eines besseren Schutzes von Schwachen und Ausgebeuteten geht, muss der Staat seiner Verantwortung gerecht werden."
Hintergrund:
Das SPD-geführte Bundesfrauenministerium will die bereits mit der Union
vereinbarten Standards zum Schutz von Prostituierten deutlich absenken. So
will sie unter anderem die Anmeldegültigkeit auf vier Jahre verlängern und
das Erfordernis abschaffen, dass sich die Prostituierte persönlich bei der
Behörde vorstellen muss, wenn sie ihre Anmeldung nach vier Jahren
verlängern will. Damit wird das eigentliche Ziel der Anmeldepflicht, dass
fremdbestimmte Prostituierte die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme außerhalb
des Milieus erhalten, konterkariert. Außerdem sollen auf Wunsch des
SPD-Ministeriums Gesundheitsberatungen nur noch einmalig vor einer Anmeldung
erfolgen. Dabei könnte gerade der regelmäßige Kontakt zur Beratungsstelle
helfen, ein Vertrauensverhältnis zu den Prostituierten aufzubauen.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015
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