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SOZIALES/1818: Leistungen für Contergangeschädigte unbürokratisch gesichert


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Dezember 2016

Leistungen für Contergangeschädigte unbürokratisch gesichert

Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen


Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung die Änderung des Conterganstiftungsgesetzes beschlossen. Dazu erklären der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag, Marcus Weinberg, und der zuständige Berichterstatter Maik Beermann:

Marcus Weinberg: "Für die CDU/CSU war es schon immer ein wichtiges Anliegen, die Contergangeschädigten aus dem Parlament heraus zu unterstützen. Mit der Änderung des Conterganstiftungsgesetzes verbessern wir nicht nur die Unterstützung der Contergangeschädigten; wir entlasten die Betroffenen auch durch die Abschaffung des komplizierten und bürokratiebeladenen Antragsverfahrens zur Gewährung von Leistungen für so genannte spezifische Bedarfe. Künftig bekommen Contergangeschädigte für spezifische Bedarfe einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 4800 Euro unabhängig davon, welche Schadensklasse die Contergangeschädigten haben. Darüber hinaus werden die für die spezifischen Bedarfe eingeplanten Mittel pauschal nach Schadenspunkten ausgeschüttet. So beträgt die Rest-Pauschalierung zwischen 876 Euro und 9900 Euro im Jahr. Wir setzen damit die Ergebnisse der Evaluation des Conterganstiftungsgesetzes zielgenau um."

Maik Beermann: "Durch die Pauschalierung mit einem Sockelbetrag ermöglichen wir eine gerechte Verteilung. Denn die Kosten für spezifische Bedarfe fallen gleichermaßen auch bei Geschädigten mit geringeren Schadenspunkten an. Durch die Abschaffung des bürokratischen Antragsverfahrens schaffen wir nicht nur freie Kapazitäten, die den Betroffenen künftig in Form von umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wir sind uns sicher, dass das ein erster Schritt ist, auch die derzeit bestehenden Konflikte zwischen Stiftung und Contergangeschädigten auszuräumen. Wichtig für CDU/CSU ist auch der Aufbau medizinischer Kompetenzzentren unter enger Beteiligung der Contergangeschädigten, die für sie eine wichtige und notwendige Anlaufstelle darstellen. Die CDU/CSU-Fraktion steht damit zu der Verantwortung, die wir als Staat vor mehreren Jahrzenten übernommen haben."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2016

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