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SOZIALES/1837: 100.000 zusätzliche Kita-Plätze für Kinder bis zum Grundschulalter geplant


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 23. März 2017

100.000 zusätzliche Kita-Plätze für Kinder bis zum Grundschulalter geplant

Bund stellt Ländern dafür zusätzlich 1,126 Milliarden Euro zur Verfügung


Am heutigen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung einen Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Der Bund wird weitere 1,126 Milliarden Euro für den Kita-Ausbau zur Verfügung stellen. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

"Wie wichtig der Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist, zeigt ein Blick in die Städte und Gemeinden. Vielerorts mangelt es an freien Plätzen. Besonders wichtig ist für die Union, dass der Bund mit diesem Maßnahmenpaket in Höhe von 1,126 Milliarden Euro für 100.000 weitere Betreuungsplätze nicht nur Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren fördert, sondern für Kinder bis zum Schuleintrittsalter.

Der Ausbau der Kinderbetreuung ist für uns eine Aufgabe von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Er ist ein Beitrag zur Chancengerechtigkeit. Auch Kinder aus bildungsfernen Familien bekommen durch die Kita Zugang zu Angeboten der frühkindlichen Bildung. Sie werden zum Beispiel in ihrer sprachlichen Entwicklung, in ihrer Kreativität und in ihrem Sozialverhalten gefördert. Das steigende Angebot an Kindertageseinrichtungen erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und kommt damit den Wünschen vieler Familien entgegen. Mit Blick auf die Bedürfnisse von Familien ist eine Kontinuität in den Betreuungsangeboten über das Kindergartenalter hinaus sehr wichtig - hier gilt es, das Augenmerk darauf zu richten."

Hintergrund:
Mit diesem Gesetz wird das vom Bund 2007 eingerichtete "Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau" um 1,126 Milliarden Euro aufgestockt. 2017 werden Bundesmittel in Höhe von 226 Millionen Euro und 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro zugeführt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten, wobei ab dem 1. Juli 2016 begonnene Maßnahmen zugelassen werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms können aber auch solche Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der Familienorientierung dienen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2017

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