Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 27. April 2017
Rehabilitierung Homosexueller wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen
Strafrechtliches Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen ist aus heutiger Sicht als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten
Am morgigen Freitag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:
"Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen wir das Gesetz zur Rehabilitierung derjenigen homosexuellen Männer, die allein wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt wurden. Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Durch die Rehabilitierung heben wir den durch die Verurteilung erlittenen und fortbestehenden Strafmakel auf. Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen
Die pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt in rechtspolitischer Hinsicht eine Besonderheit dar. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns maßgeblich dafür eingesetzt, dass die Aufhebung der Strafurteile mit diesem Gesetz den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Neben der strafrechtlichen Rehabilitierung werden die betroffenen Männer zügig und angemessen entschädigt. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir jetzt als Gesetzgeber schnell handeln und den Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen."
Hintergrund
Dass das Gesetz erst jetzt in das parlamentarischen Verfahren
eingebracht wird, ist vor allem Mängeln des Ausgangsentwurfs des
Bundesjustizministers geschuldet. Nach Ansicht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf es keine Rehabilitierung für
Handlungen erfolgen, die nach dem damaligen Recht auch für
heterosexuelle Handlungen strafbar waren oder nach heutigem Recht
strafbar sind. Daraus resultierende Wertungswidersprüche waren schon
in den Vorberatungen Gegenstand der Verhandlungen. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch im parlamentarischen Verfahren
darauf achten, dass es zu keiner Ungleichbehandlung zwischen
strafwürdigen hetero- und homosexuellen Handlungen kommen wird.
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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2017
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