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SOZIALES/1967: Freiwilligendienste durch Teilzeitmöglichkeit attraktiver gestalten


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 14. März 2019

Freiwilligendienste durch Teilzeitmöglichkeit attraktiver gestalten


Zur 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, wie folgt zitieren:

"Mit dem Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Freiwilligendiensten gehen wir einen wichtigen Schritt - die Freiwilligendienste insgesamt attraktiver zu gestalten. Es wird künftig auch im Rahmen von Freiwilligendiensten leichter möglich sein, Familie und Freiwilligendienst unter einen Hut zu bekommen. Die junge Mutter von drei Kindern und der junge Mann, der seinen schwerkranken Vater pflegt, haben dann die Möglichkeit, einen Jugendfreiwilligendienst (JFD) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Teilzeit zu leisten. Wir brauchen jeden einzelnen Menschen, der bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Nicht nur unsere Gemeinschaft wird dadurch gestärkt, auch die junge Frau oder der junge Mann selber. Für das Jahr 2019 haben wir bereits den Etat für die Freiwilligendienste um 65 Millionen Euro - unter anderem für mehr Plätze - auf insgesamt rund 320 Millionen Euro aufgestockt. Das ist ein toller Erfolg! Und damit all diese Maßnahmen auch nicht verpuffen, ist es notwendig, dass die Haushaltsmittel auch für das Jahr 2020 bereits jetzt in die Eckwerte von der Bundesfamilienministerin eingestellt werden. Die Träger und Einsatzstellen brauchen Planungssicherheit, um die Verträge mit den Freiwilligen im Sommer für zwölf Monate abschließen zu können. Ansonsten wären auch die Mittel für 2019 ein zahnloser Tiger!"

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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