Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


SOZIALES/1995: Familienstärkungsgesetz - damit sich Erwerbstätigkeit lohnt


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 1. Juli 2019

Familienstärkungsgesetz - damit sich Erwerbstätigkeit lohnt. Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag tritt in Kraft


Zu der Kindergeld- und Kinderzuschlagserhöhung, die am heutigen Montag in Kraft tritt, können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, wie folgt zitieren:

"Mit der heute in Kraft tretenden Kindergelderhöhung um 10 Euro im Monat auf mindestens 204 Euro sowie der Erhöhung des Kinderzuschlages auf 185 Euro schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe. Wir von CDU und CSU unterstützen und entlasten insbesondere Eltern, die erwerbstätig sind und setzen zwei zentrale und wichtige familienpolitische Vorhaben des Koalitionsvertrages um. Mit dem Familienstärkungsgesetz treten wir als Union Kinderarmut zielorientiert entgegen. Mit passgenauen Maßnahmen - und nicht wie von einigen Parteien gewünscht im Gießkannenprinzip - unterstützen wir Familien mit geringem Einkommen noch besser und bauen damit auch die Chancen der Kinder auf Bildung und Teilhabe aus. Beim Kinderzuschlag erleichtern wir die bislang komplizierte Antragstellung: künftig kann der Kinderzuschlag bei der Familienkasse digital beantragt werden."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang