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SOZIALES/2032: Betriebsrentner werden um 1,2 Milliarden Euro entlastet


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 11. Dezember 2019

Betriebsrentner werden um 1,2 Milliarden Euro entlastet

Kassenbeiträge zur Betriebsrente sinken


Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" abschließend beraten. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein:

"Wir entlasten 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner um mindestens die Hälfte ihrer Beiträge. Die übrigen werden um rund 300 Euro pro Jahr entlastet. Dies machen wir durch die Einführung eines Freibetrages in Höhe von rund 160 Euro ab dem 1. Januar 2020. Dieser Freibetrag kommt allen Betriebsrentnern zu Gute, anders als eine Freigrenze, die immer zu Ungerechtigkeiten für die führt, deren Renteneinnahmen knapp über der Grenze liegen. Mit dem Gesetz steigern wir die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung und stärken damit die wertvolle zusätzliche Altersvorsorge. Der Gesetzesbeschluss zeigt zudem, dass die große Koalition auch Projekte erfolgreich abschließen kann, die nicht im Koalitionsvertrag stehen."

Hintergrund:
Durch das sogenannte GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz werden die Betriebsrentnerinnen und -rentner in Höhe von 1,2 Milliarden Euro von Krankenversicherungsbeiträgen auf ihre Betriebsrenten entlastet. Diese Entlastung wird im Jahr 2020 vollständig aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ausgeglichen. Im Jahr 2021 werden 900 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert, im Jahr 2022 werden es 600 Millionen Euro sein, und im Jahr 2023 werden 300 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve finanziert. Dies ist ein ausgewogener Kompromiss, der die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Blick behält.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2019

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