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SOZIALES/2043: Inklusionsbetriebe und Reha-Einrichtungen in der Krise nicht vergessen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. März 2020

Inklusionsbetriebe und Reha-Einrichtungen in der Krise nicht vergessen

Bundesregierung und Reha-Träger stehen in der Verantwortung zu helfen


Zu den Leidtragenden der Corona-Krise zählen auch Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke, Werkstätten für behinderte Menschen oder Inklusionsunternehmen. Dazu erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wilfried Oellers:

"Die präventive Schließung während der Corona-Krise kann für die Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation das Aus bedeuten, da sie viele Kosten weiter zahlen müssen - etwa für Personal oder Miete. Die Regelungen der Betriebsausfallversicherungen und des Infektionsschutzgesetzes greifen in solchen Fällen nicht. Rücklagen können wegen der Gemeinnützigkeit dieser Einrichtungen nur sehr begrenzt gebildet werden. Inklusionsbetriebe wiederum sind betroffen, weil ihnen Aufträge und Geschäftsfelder wegbrechen, insbesondere im Bereich von Hotellerie und Gastronomie und in der Zuliefererindustrie.

Die Unionsfraktion fordert daher die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die Rehabilitationsträger im Falle der Schließung einer Einrichtung die vereinbarten Vergütungen weiter zahlen. Für Inklusionsbetriebe geht es auch um finanzielle Soforthilfen. Der Rettungsschirm der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Epidemie betroffen sind, muss auch über die Sozialwirtschaft gespannt werden. Hier sind unter Umständen unkonventionelle Lösungen gefragt."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2020

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