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UMWELT/690: Schienenbonus wird abgeschafft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 24. April 2013

Schienenbonus wird abgeschafft

Großer Erfolg für den Lärmschutz



Gestern haben sich im Vermittlungsausschuss Bundestag und Bundesrat einstimmig über die Abschaffung des Schienenbonus im Bundes-Immissionsschutzgesetz geeinigt. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die gestrige Einigung im Vermittlungsausschuss, die einstimmig erfolgt ist. Somit wird der Schienenbonus ab dem 1. Januar 2015 entfallen. Wir können damit ein neues Kapitel aufschlagen und die Anwohner an Schienenwegen besser vor Lärm schützen. Das Vermittlungsergebnis muss jetzt nur noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die neue Regelung ab 1. Januar 2019 auch Anwohner an Straßenbahnstrecken schützen wird. Schienenlärm, egal wo, beeinträchtigt langfristig die Gesundheit - das wissen wir aus Untersuchungen genauso wie aus den Berichten von Betroffenen. Wenn wir den Gesundheitsschutz ernst nehmen, ist es deshalb auch richtig, alle Schienenwege in die neue Regelung einzubeziehen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte die Bundesregierung bereits 2011 dazu aufgefordert, das Lärmprivileg der Schiene abzuschaffen. Daher freuen wir uns besonders über den gelungenen Kompromiss und die Umsetzung dieses Vorhabens. Gleichzeitig ist der Lärmschutz mit diesem Erfolg nicht beendet. Die Abschaffung des Schienenbonus muss weiter mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen am rollenden Material flankiert werden. Wenn Güterwagen möglichst zügig umgerüstet und neue Bremstechnologien eingesetzt werden, können wir den wahrgenommenen Lärm schon um die Hälfte reduzieren."

Hintergrund:
Die Lärmgrenzwerte für die Bahn wurden 1990 in der Bundesemissionsschutzverordnung um fünf Dezibel angehoben. Laut Gesetz soll dieser so genannte "Schienenbonus" ab dem 1. Januar 2015 wegfallen. Die neuen Lärmschutzregelungen sind dann an den Neu- und Ausbau von Schienenwegen gekoppelt. Der Schienenbonus wird nicht mehr für die Bauvorhaben angewendet, für die das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet und für die die Auslegung des Plans noch nicht öffentlich gemacht worden ist.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2013