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VERKEHR/531: Koalition bringt Klarheit und Transparenz ins Flensburger Punktesystem


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Februar 2012

Koalition bringt Klarheit und Transparenz ins Flensburger Punktesystem

Umbau im Interesse der Verkehrsteilnehmer


Zu den Plänen von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, das Flensburger Punktesystem umfassend zu reformieren, erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter für Straßenverkehrsrecht, Gero Storjohann:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung die Flensburger Verkehrssünderdatei umfassend vereinfachen und transparenter machen will. Mit der für 2013 geplanten Reform setzt die CDU/CSU-geführte Koalition einen weiteren verkehrspolitischen Aspekt des Koalitionsvertrags um.

Der Umbau des Flensburger Punktesystems ist im Interesse der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in Deutschland. Vergehen im Straßenverkehr führen fortan zu einem oder zwei Punkten in Flensburg. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Dafür verjährt jeder Eintrag in Flensburg zukünftig einzeln.

Hierbei handelt es sich um einfache, für jedermann klar verständliche Regeln. Wir schaffen die Transparenz im Punktesystem, die viele zuletzt vermisst haben."

Hintergrund:
Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer plant für 2013 den Umbau des Flensburger Punktesystems. Bekannt ist bereits, dass Verkehrsvergehen, die bislang zu einem bis drei Punkten geführt haben, fortan mit nur noch einem Punkt sanktioniert werden. Schwere Vergehen wie das Überfahren einer roten Ampel führen zu zwei Punkten. Bei vier gesammelten Punkten erfolgt eine "Ermahnung", bei sechs Punkten eine letzte "Verwarnung". Mit acht Punkten ist der Führerschein abzugeben. Punkte können auch weiterhin durch Nachschulungen rechtzeitig abgebaut werden. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer wird der Führerschein weiterhin sofort entzogen.

Gleichzeitig werden die Regeln zur Verjährung der gesammelten Punkte geändert. Jeder Eintrag in die Verkehrssünderdatei verjährt einzeln: ein Eintrag nach Kategorie 1 (ein Punkt) nach zwei Jahren, ein Eintrag nach Kategorie 2 (zwei Punkte) nach drei Jahren. Es wird keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer wieder zwei weitere Jahre geben, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen.


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Februar 2012