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VERKEHR/539: Bundeseinheitliches Verkehrsschild für Carsharing-Stellplätze entwickeln


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Juni 2012

Bundeseinheitliches Verkehrsschild für Carsharing-Stellplätze entwickeln

Schaffung von Carsharing-Stellplätzen lindert Parkdruck in den Innenstädten



Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages hat sich in seiner heutigen Sitzung mit den Möglichkeiten zur Stellplatz-Privilegierung im öffentlichen Verkehrsraum für Carsharing-Dienstleistungen befasst. Hierzu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert eine schnelle bundeseinheitliche Regelung zur Privilegierung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Verkehrsraum. Dies entspricht der steigenden verkehrs- und umweltpolitischen Bedeutung des Carsharings in deutschen Großstädten. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Stellplatz-Privilegierung über das bestehende Ordnungsrecht zu ermöglichen und ein neues bundeseinheitliches Verkehrsschild zur Kennzeichnung von Carsharing-Stellplätzen zu schaffen.

Durch die Schaffung von Carsharing-Stellplätzen wird der Parkdruck insbesondere in den Innenstädten gelindert. Der Parksuchverkehr wird abnehmen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung die zeitnahe Prüfung und Erstellung einer rechtsverbindlichen Definition von Carsharing-Fahrzeugen zugesagt hat. Wir sind zuversichtlich, dass hierdurch eine zeitnahe bundeseinheitliche Regelung geschaffen werden kann."

Hintergrund:
Carsharing-Angebote in Deutschland haben in den letzten Jahren zugenommen. Sie gelten inzwischen als vierte Säule des so genannten Umweltverbundes aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr. Da mehrere Nutzer sich ein Carsharing-Fahrzeug zeitversetzt teilen, kommt es gerade im Innenstadtbereich zu einer Reduzierung des Flächenbedarfs für das Parken und damit zu einer qualitativen Verbesserung des Wohnumfelds. Wegen der begrenzten Möglichkeit, in dicht besiedelten Stadtteilen Stellplätze für Carsharing-Stationen auf privaten Grundstücken anzumieten, besteht die Forderung, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum als Carsharing-Stellplätze auszuweisen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2012