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VERKEHR/747: Keine flächendeckenden Kontrollen von Diesel-Fahrverboten


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 12. März 2019

Keine flächendeckenden Kontrollen von Diesel-Fahrverboten


Zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Kontrolle von Diesel-Fahrverboten) können Sie den für Verkehr zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Bei den Kontrollen von Diesel-Fahrverboten steht für uns die Verhältnismäßigkeit im Vordergrund. Wir schaffen die Grundlage für die Kommunen, Verbote effektiv kontrollieren zu können. Stichprobenartige Kontrollen mit mobilen Geräten sind dafür ausreichend und der richtige Weg. Ob und wie die Kommunen, die von Fahrverboten betroffen sind, von ihren Kontrollmöglichkeiten Gebrauch machen, entscheiden diese Kommunen selbst. Eine flächendeckende Überwachung wird mit dem Gesetzentwurf ausgeschlossen. Wir wollen die Autofahrer schließlich nicht kriminalisieren, sondern gehen davon aus, dass die allermeisten sich korrekt verhalten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2019

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