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WIRTSCHAFT/2202: EEG-Einigung im Vermittlungsausschuss bringt Energiewende voran


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Juni 2012

EEG-Einigung im Vermittlungsausschuss bringt Energiewende voran

In allererster Linie profitiert der Stromkunde



Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat bei der Kürzung der Solarförderung einen Kompromiss gefunden. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck, und der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Georg Nüßlein:

"Von der zwischen Bund und Ländern gefundenen Einigung bei der Kürzung der Solarförderung profitiert in allererster Linie der Stromkunde: Die deutlichen Kostensenkungen im PV-Bereich können nun endlich an ihn weitergegeben werden. Dies ist ein überfälliges Gebot der Fairness und trägt zur Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung bei.

Die Grundrichtung der vom Bundestag verabschiedeten EEG-Änderung hat Bestand: Es bleibt bei der spürbaren Einmalabsenkung der Solarvergütung rückwirkend zum 1. April 2012. Faire Übergangsfristen sorgen dafür, dass bereits begonnene Solarprojekte zu den bislang geltenden Konditionen ans Netz gebracht werden können - der Vertrauensschutz wird somit umfassend gewahrt.

Die künftig monatlich erfolgende Degression der Solarvergütung wird den Zubau verstetigen. Mit der Festlegung des Gesamtzubauziels von 52 Gigawatt, nach dessen Erreichung es keine von den Stromkunden finanzierte Förderung von Solaranlagen mehr geben soll, sorgen wir für ein hohes Maß an Planbarkeit.

Gleichzeitig zeigen wir den Weg auf, den die Solarenergie in Deutschland gehen muss: Sie muss sich im Wettbewerb und zu Marktpreisen behaupten. Dieses Prinzip muss auch bei der mittelfristigen Weiterentwicklung des gesamten EEG gelten.

Im Kompromiss wird wichtigen Anliegen, die auch von der Solarbranche vorgebracht wurden, Rechnung getragen: so zum Beispiel mit der neu eingeführten Anlagenkategorie von zehn bis 40 Kilowatt (Vergütung: 18,5 Cent/Kilowattstunde), mit der Ausnahme von Anlagen bis zehn Kilowatt aus dem Marktintegrationsmodell und mit großzügigeren Regelungen für die Abstände von großen Solarparks. Sie werden statt bislang in einem Umkreis von vier Kilometern nun nur noch in einem Umkreis von zwei Kilometern pro Gemeinde zu einer Gesamtanlage zusammengerechnet und entsprechend vergütet.

Deutschland bleibt somit auch in Zukunft ein überaus attraktiver Solarstandort. Dazu tragen auch das zusätzliche Förderprogramm für dezentrale Speicher, zum Beispiel zur Speicherung von Solarstrom in Batterien, und ein neues Forschungsprogramm für regenerative Energieversorgungssysteme und anwendungsnahe Photovoltaik-Systemlösungen bei. Beide Maßnahmen werden auch die Netzintegration der Solarenergie verbessern und so die Energiewende voranbringen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012