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WIRTSCHAFT/2271: Dank abschaltbarer Lasten fließt Strom auch im Krisenfall


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 14. Dezember 2012

Dank abschaltbarer Lasten fließt Strom auch im Krisenfall

Ungleichgewichte und Instabilitäten im Netz wieder ausgleichen



Am gestrigen Donnerstag beschloss der Deutsche Bundestag die Verordnung zu abschaltbaren Lasten. Damit ist der rechtliche Rahmen für die Abschaltung von Stromgroßverbrauchern bei drohendem Netzausfall gesteckt. Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der energiepolitische Koordinator der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß:

"Neue Instrumente zur Netzstabilisierung sind dringend erforderlich, denn das Gleichgewicht der deutschen Stromnetze gerät heute viel häufiger ins Wanken als noch vor wenigen Jahren. Ursächlich dafür ist der steigende Anteil von Wind- und Sonnenenergie am Strommix. Im Gegensatz zu der grundlastfähigen Energie aus Kohle, Gas und Öl, richtet sich hier die erzeugte Strommenge nach dem Wetter. Dementsprechend hat die christlich-liberale Regierungskoalition mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 erstmals ein verpflichtendes Lastmanagement festgelegt.

Durch abschaltbare Lasten können auftretende Ungleichgewichte und Instabilitäten im Netz wieder ausgeglichen werden. Die zugehörige Verordnung ermöglicht es, Unternehmen mit einem überdurchschnittlich hohen Energieverbrauch (z.B. Alu- und Zinkhütten, Stahlwerke, Kupfer- und Papierherstellung etc.) im Falle einer Gefährdung der Stromnetzstabilität innerhalb kürzester Zeit vom Netz zu nehmen. Die Bereitstellung dieser Leistung wird zudem vergütet.

Die Versorgungssicherheit ist nicht nur für das öffentliche Leben, sondern insbesondere auch für den Industriestandort Deutschland von höchster Priorität. Ein weiträumiger Netzausfall würde massive volkswirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe verursachen. Hierzulande kostet ein solcher in der Regel mehrstündiger "Blackout" einer Studie zufolge 560 Millionen Euro pro Stunde. Deshalb gilt es alles zu tun, um die hohe Versorgungsqualität in Deutschland aufrecht zu erhalten. Anderenfalls droht ein immenser Reputationsverlust für unseren Investitionsstandort. Dies gilt es zwingend zu vermeiden.

Finanziert wird die Vergütung der teilnehmenden Unternehmen mittels einer Umlage. Im Schnitt zahlen Verbrauchen dadurch zwischen 0,02 bis 0,05 Cent mehr pro Kilowattstunde. Verglichen mit den Zusatzkosten aus der EEG-Umlage von aktuell 5,3 Cent pro Kilowattstunde ist dies ein minimaler Betrag. Zudem würden ohne abschaltbare Lasten weit höhere Kosten auf die Verbraucher zukommen: Gemäß Energiewirtschaftsgesetz müsste die Netzstabilität dann durch Vorhaltung zusätzlich installierter Standby-Kraftwerke gewährleistet werden."

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2012