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WIRTSCHAFT/2462: Modernisierte Aufsicht verbessert Schutz für Versicherte


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Januar 2015

Modernisierte Aufsicht verbessert Schutz für Versicherte

Koalition beschließt Erleichterungen für kleine und mittlere Versicherungsunternehmen



Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen beschlossen. Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anja Karliczek, erklären dazu:

"Nachdem wir in den letzten Jahren mit einer Vielzahl gesetzlicher Neuregelungen die Krisenfestigkeit der Banken gestärkt haben, wird nun auch die Aufsicht über Versicherungsunternehmen gestärkt. Die neuen Regelungen werden es der Versicherungsaufsicht ermöglichen, Risiken bei Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegenzuwirken. Dies wird dazu beitragen, die Ansprüche der Versicherten auf ihre vertraglichen Leistungen sicherer zu machen.

Bei den Beratungen sind wir mit Augenmaß vorgegangen: kleine und mittlere Versicherungsunternehmen sollen geringere Pflichten bei der Berichterstattung und der innerbetrieblichen Organisation erfüllen müssen als größere. Daher werden Geschäftsleiter kleiner und mittlerer Unternehmen auch weiterhin gleichzeitig weitere Schlüsselfunktionen im Unternehmen wahrnehmen dürfen, ohne dass eine weitere Person oder organisatorische Einheit mit dieser Aufgabe betraut werden muss. Durch diese Änderung werden kleine und mittlere Versicherungsunternehmen erheblich entlastet."


Hintergrund:

Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit, die sog. Solvabilität II-Richtlinie, national umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, die Aufsicht über die Versicherungen zu stärken und dem Aufbau von Risiken im Bereich der Versicherungsunternehmen frühzeitig entgegenzuwirken.

Kern der Neuregelung sind umfassendere, risikoorientierte Eigenmittelvorschriften für die Versicherungsunternehmen. Künftig werden die Versicherer dazu verpflichtet, Kapital bereitzuhalten, um auch Markt- und Kreditrisiken oder auch operationelle Risiken absichern zu können. Damit soll das Risiko der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens verringert werden.

Darüber hinaus müssen die Versicherungsunternehmen höhere Anforderungen an die Unternehmensorganisation, insbesondere an das Risikomanagement, und zusätzliche Veröffentlichungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit erfüllen. Gleichzeitig wird das Aufsichtsrecht im europäischen Binnenmarkt harmonisiert und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden gestärkt. Versicherungsunternehmen, die zu einer Versicherungsgruppe gehören, unterliegen künftig einer zusätzlichen Aufsicht, bei der die Finanzlage der gesamten Gruppe analysiert wird. Versicherungsgruppen, die grenzüberschreitend tätig sind, können so effizienter überwacht werden.

Die neuen Regelungen werden ab dem 1. Januar 2016 gelten.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Januar 2015


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