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WIRTSCHAFT/2481: "Bürokratiebremse" stärkt Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. März 2015

"Bürokratiebremse" stärkt Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit Deutschlands

Bundesregierung entlastet Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand


Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch die sogenannte "Bürokratiebremse" beschlossen. Ab 1. Juli 2015 sollen Unternehmen für neue Vorschriften gleichzeitig an anderer Stelle von Auflagen entlastet werden. Hierzu erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer:

"Der Gesetzentwurf ist ein erster notwendiger Schritt, um Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist es wichtig, dass unnötiger Verwaltungsaufwand eingedämmt wird. Dies stärkt ihre Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland.

In diesem Zusammenhang sollten alle aktuellen Vorhaben, auch die aus der jüngeren Vergangenheit, auf ihre Bürokratieauswirkungen hin abgeklopft werden. Dies gilt insbesondere für die umfangreichen neuen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohngesetzes. Denn die damit zusammenhängenden Bürokratiebelastungen treffen eben nicht nur die - wenigen - schwarzen Schafe in einigen Branchen, die den Mindestlohn nicht zahlen. Sie treffen vor allem die hunderttausend mittelständischen Unternehmen in unserem Land, die ihre Mitarbeiter anständig entlohnen und trotzdem mit einem umfangreichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand konfrontiert sind.

Die CDU/CSU-Fraktion hat daher einstimmig einen Beschluss gefasst, wonach die Schwellenwerte für die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung rückwirkend zum 1. Januar 2015 auf 1.900 Euro abgesenkt werden sollen. Für Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten soll eine Dokumentationspflicht dann nicht bestehen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Die CDU/CSU-Fraktion sammelt überdies weitere Problemfälle zum Mindestlohngesetz, um sie dem Bundesarbeitsministerium zeitnah zu übermitteln."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2015

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