Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


WIRTSCHAFT/2635: Urteil zur Elbvertiefung gibt Rechtssicherheit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 9. Februar 2017

Urteil zur Elbvertiefung gibt Rechtssicherheit

Angemahnte Nachbesserungen des Bundesverwaltungsgerichts zügig umsetzten


Am heutigen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil über die geplante Elbvertiefung bekannt gegeben. Das Gericht stuft Teile der Pläne zur Anpassung der Fahrrinne als rechtswidrig und nicht vollziehbar ein, gibt aber den Behörden die Möglichkeit zur Nachbesserung. Zu dem Urteil erklärt der Beauftragte für maritime Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Rüdiger Kruse:

"Das "Ja, aber..." des Gerichts ist eine positive Entscheidung für beide Seiten. Die Planungsfehler sind genau zu analysieren und die Nachbesserungen zügig umzusetzen. Nach mehr als zehn Jahren Planungszeit und vier Jahren Rechtsstreit, nach Hunderten von Gutachten und Gegengutachten, nach der Thematisierung des Projekts in der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof, gibt es nun Rechtssicherheit. Mit der kommenden Elbvertiefung kann der Hamburger Hafen wettbewerbsfähig bleiben. Durch seine günstige Lage tief im Binnenland und als logistischer Knotenpunkt Nordeuropas bedeutet ein wachsender Umschlag auch große Chancen für andere wichtige Industriezweige. Als Anlandepunkt im Asien-Europa-Verkehr spielt Hamburg eine herausragende Rolle. Gerade auf dieser Route werden die weltgrößten Containerschiffe eingesetzt. Für die Zukunft der maritimen Wirtschaft in Deutschland sind wir mit der heutigen Entscheidung gut aufgestellt."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2017

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang