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WIRTSCHAFT/2647: Frischer Wind für den deutschen Wagniskapitalmarkt


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. März 2017

Frischer Wind für den deutschen Wagniskapitalmarkt

Verdopplung des Kapitalangebots in den kommenden Jahren erwartet


Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch dem Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit dem Anpassungsvertrag für die ERP-Förderrücklage einstimmig zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die 2./3. Lesung am morgigen Donnerstag. Auch hier wird erwartet, dass alle Fraktionen zustimmen. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim Pfeiffer und die Berichterstatterin für das ERP-Sondervermögen Astrid Grotelüschen:

"Seit der Finanzmarktkrise hat sich mittlerweile wieder ein stabiler Beteiligungsmarkt für Wagniskapital in Deutschland entwickelt. Während sich der Anteil des investierten Wagniskapitals am BIP in den Vereinigten Staaten und Israel auf einem Niveau von 0,3 bzw. 0,4 Prozent bewegt, liegt er in Deutschland nur bei 0,02 Prozent. Für Deutschland ist das gemessen an seinem Bedarf und an seiner Wirtschaftskraft zu wenig. Es besteht eine Angebotslücke: Große Wagniskapital-Finanzierungen über 10 Mio. Euro sind hier, wenn überhaupt, nur mit ausländischen Investoren möglich. Besonders betroffen sind kapitalintensive Technologieunternehmen in der Wachstumsphase. Dies gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland und damit unsere Zukunft.

Mit unserer Zustimmung zum Anpassungsvertrag wird sich dies ändern. Innerhalb der KfW erfolgt nun einerseits ein quantitativer Ausbau der bereits bestehenden Instrumente High Tech-Gründerfonds, Coparion und ERP-Venture Capital-Fondsinvestprogramm. Andererseits wird die Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung innerhalb der KfW in mehreren Stufen substanziell ausgebaut.

Öffentliche Mittel können die Angebotslücke allerdings nur teilweise schließen. Bedeutsamer ist ihre Hebelwirkung zur Mobilisierung privater Investoren sowie die Öffnung immer noch blockierter Exitkanäle, z.B. in Form von IPOs. Die KfW muss bei ihrem Engagement also sehr darauf achten, dass dieses partnerschaftlich mit den privaten Marktteilnehmern erfolgt und kein Crowding-Out eines privaten Angebots durch öffentliche Aktivitäten stattfindet. Nur so können wir ein deutlich verbessertes Kapitalangebot für die besonders kapitalintensive Wachstumsphase erreichen. Gelingt dies, rechnen wir mit einer Verdopplung des Wagniskapitalvolumens in Deutschland in den kommenden Jahren durch öffentliche und insbesondere private Mittel.

Bis Juni 2017 wird dem Deutschen Bundestag ein kohärentes Gesamtkonzept übermittelt, das die Struktur-, Rechts- und Finanzierungselemente der substantiellen Intensivierung des KfW-Engagements klar definiert und regelt. Wir erwarten ein optimiertes Gesamtportfolio mit verbesserter Förderwirkung, einer effizienteren Nutzung der eigenen Mittel und der Mobilisierung zusätzlicher privater Mittel für den Markt. Im Ergebnis sollen zukünftig Wagniskapital-, Beteiligungs- und Mezzaninfinanzierungen beihilfefrei in allen Strukturierungsformen und Marktsegmenten unter maßgeblicher Beteiligung privater Investoren ermöglicht werden.

Das jährliche ERP-Wirtschaftsplangesetz wird zukünftig auch die substantielle Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung berücksichtigen. Wir machen hier einen großen Schritt nach vorn."

Hintergrund:
Im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung im Jahre 2007 war ein Teil des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwalteten ERP-Sondervermögens in die KfW eingebracht worden. Die Erträge hieraus stehen für die ERP-Mittelstandsförderung zur Verfügung. Seit der Unterstellung der KfW unter das Kreditwesengesetz zum 1. Januar 2016 wird die KfW von der BaFin überwacht. Diese hat festgestellt, dass die sog. ERP-Förderrücklage I in Höhe von 4,65 Mrd. Euro in der derzeitigen Form nicht den Vorgaben der Kapitaladäquanzverordnung entspricht und folglich nicht dem Kernkapital der KfW zugerechnet werden kann. Mit dem Anpassungsvertrag wird diese Vereinbarkeit nun hergestellt. Durch die "Härtung" der ERP-Förderrücklage I wird das für Substanzerhalt und Förderung einsetzbare Vermögen des ERP-SV in der KfW rund 15 Mrd. Euro betragen.

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Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. März 2017

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