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WIRTSCHAFT/2801: Soziale Wohnraumförderung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs


Pressestatement der CDU/CSU-Fraktion - 8. Februar 2019

Soziale Wohnraumförderung nach dem BGH-Urteil


Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach eine unbegrenzte Investorenbindung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau unwirksam ist, können Sie den bau- und wohnungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner, wie folgt zitieren:

"Nach dem Urteil des BGH muss es darum gehen, den Spielraum, den der BGH bei der Länge der Bindungsfristen eröffnet, bestmöglich zu nutzen. Auch künftig werden jedoch Wohnungen aus der Bindung fallen. Der Bundesrat muss auch deshalb den Weg frei machen für die bereits vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung. Dann kann der Bund die Länder zielgerichtet dabei unterstützen, dass mehr neue Sozialwohnungen fertiggestellt werden.

Zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens brauchen wir mehr Neubau und einen breiten Instrumentenmix. Auch die Wohngeldreform muss jetzt schnell vorangebracht werden, um Geringverdiener bei den Wohnkosten zu entlasten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Februar 2019

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