Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. Januar 2020
Öffentliche Auftragsvergabe im Sicherheits- und Verteidigungsbereich reformiert
Bundeswehr und Sicherheitsbehörden können schneller auf kurzfristige Anforderungen reagieren
Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik zugestimmt. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige Berichterstatter, Peter Bleser:
Pfeiffer: "Mit der Gesetzesänderung wird nun präzisiert, dass wesentliche Sicherheitsinteressen auch betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden. Einschlägig wird dies aber nicht nur bei Schlüsseltechnologien, sondern auch bei Leistungen für den Grenzschutz, bei der Bekämpfung von Terrorismus und von organisierter Kriminalität. Bei verdeckten Tätigkeiten von Polizei und Sicherheitskräften, bei Verschlüsselungen und dort, wo ein hohes Maß an Vertraulichkeit erforderlich ist."
Bleser: "Die Vergabe von Direktaufträgen bei Beschaffungen für mandatierte Auslandseinsätze der Bundeswehr oder bei einsatzgleichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Krise wird erleichtert. Unsere Soldaten sollen das Material erhalten, welches sie brauchen, um sich und uns zu schützen. Das geht uns alle an und die Union sorgt dafür."
Hintergrund:
Im Bereich Verteidigung und Sicherheit stehen die militärischen wie
die zivilen Sicherheitsbehörden vor neuen sicherheitspolitischen
Herausforderungen. Einerseits wird es immer wichtiger, kurzfristig
und flexibel auf sicherheitsrelevante Entwicklungen im In- und
Ausland reagieren zu können. Andererseits werden die Einsätze
vielfältiger - von internationalem Krisenmanagement über die Abwehr
terroristischer Gefahren bis zu Fragen der Cybersicherheit und der
asymmetrischen Kriegsführung. Auf diese veränderte Sicherheitslage
müssen sich die Soldaten und Polizisten schnell einstellen können.
Mit der heute beschlossenen Reform der öffentlichen Auftragsvergabe
im Sicherheits- und Verteidigungsbereich haben es die
Beschaffungsstellen künftig leichter, das benötigte Material
schneller und effizienter einzukaufen. Das gilt insbesondere für die
kurzfristig erforderliche Ausrüstungsbeschaffung. Bereits nach
geltendem Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn
wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind.
*
Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-555 50, Telefax 030/227-159 30
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Februar 2020
Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang