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ARBEIT/1372: Keine Mindestlohn-Ausnahmen für junge Beschäftigte


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 18. März 2014

Klaus Ernst: Keine Mindestlohn-Ausnahmen für junge Beschäftigte



"Dieser Schuss von Andrea Nahles ist zielsicher nach hinten losgegangen. Mit ihrer Forderung nach Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn für junge Menschen hat die Arbeitsministerin die Büchse der Pandora geöffnet. Dass sich Bildungsministerin Johanna Wanka zur Komplizin der Unternehmensverbände machen und noch höhere Altersgrenzen fordern würde, hätte Nahles klar sein müssen", erklärt Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur Debatten über Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn. Ernst weiter:

"Wanka wäre gut beraten, einen Einführungskurs zum deutschen Tarifrecht zu belegen. Dann wüsste sie nämlich, dass sich die Entlohnung nicht an Kriterien wie Alter oder pseudo-pädagogischen Zielen orientiert, sondern an der zu verrichtenden Tätigkeit. Anstatt jungen Menschen den Schwarzen Peter zuzuspielen, sollte Wanka dafür sorgen, dass die Wirtschaft genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stellt. Allein im letzten Ausbildungsjahr haben rund 60.000 Plätze gefehlt. Selbst die Zahl abgeschlossener Ausbildungsverträge lag 2012/2013 um 20.500 unter der des Vorjahrs, obwohl die Bewerberzahlen konstant geblieben sind.

Es bleibt dabei: Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn müssen ein absolutes Tabu bleiben. Die Lohnuntergrenze muss für alle Arbeitnehmer gelten, egal wie alt sie sind, welche Tätigkeit sie ausüben oder in welcher Branche sie arbeiten. Andrea Nahles sollte sich jetzt selbst den Gefallen tun und von weiteren Ausnahmen absehen. Bereits diese war eine zu viel."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 18. März 2014
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2014