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GESUNDHEIT/721: Verschriebene Medikamente sollen Patienten heilen und nicht schröpfen


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 16. Januar 2013

Verschriebene Medikamente sollen Patienten heilen und nicht schröpfen



"Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Kostenübernahme nicht verschreibungspflichtiger Medikamente ist ein Auftrag an die Politik, Patientinnen und Patienten endlich wieder die vom Arzt verschriebenen Medikamente kostenfrei im Rahmen ihrer Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen. Alles andere kommt einem Misstrauensvotum gegenüber den Ärzten und einer Bestrafung der Kranken gleich. Vom Arzt verschriebene Medikamente sollen die Patienten heilen und nicht schröpfen", erklärt Martina Bunge zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Kostenübernahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. "Die entsprechenden Regelungen der rot-grünen Gesundheitsreform, Kranke stärker finanziell zu belasten als Gesunde, mögen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, gerecht und sozial sind sie aber dadurch noch lange nicht." Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Rot-Grün hatte 2004 die verschreibungsfreien Arzneimittel auch dann von der Kostenerstattung ausgeschlossen, wenn sie vom Arzt verschrieben werden, um die Kosten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu senken. Die Kosten bleiben natürlich, nur werden sie nun allein von den Kranken getragen, statt von allen Versicherten und den Arbeitgebern. Der Ausschluss der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aus der Kostenerstattung durch die GKV ist ein Baustein der Entsolidarisierung im Gesundheitssystem. Ein solidarisches Gesundheitssystem muss diese Regelung zurücknehmen.

Am Beispiel des Klägers in Karlsruhe wird deutlich, wie unsinnig und unsozial der Ausschluss von verschreibungsfreien Arzneien aus der Kostenerstattung ist. Für einen Mann mit chronischer Bronchitis ist offensichtlich das beste Arzneimittel zufällig nicht verschreibungspflichtig. Dieses wird ihm verschrieben, aber dennoch muss er die Kosten selbst tragen. Wenn der Arzt ihm ein Arzneimittel verschreibt, dass weniger gut passt, vermutlich teurer ist und mehr Nebenwirkungen hat und zufällig verschreibungspflichtig ist, dann übernimmt die Kasse die Kosten. Ob ein Arzneimittel verschreibungspflichtig ist oder nicht ist zudem teilweise völlig willkürlich. Bei manchen Schmerzmitteln bestimmt allein die Wirkstoffmenge pro Packung, ob sie verschreibungspflichtig sind oder nicht. DIE LINKE fordert, dass Arzneien, die Patientinnen und Patienten von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden, von den Krankenkassen übernommen und die Kranken mit diesen Kosten nicht weiter allein gelassen werden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 16. Januar 2013
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Januar 2013