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RECHT/375: Gerichtsurteil zur Extremismusklausel - Klare Niederlage für Ministerin Schröder


Presseerklärung - die Linke im Bundestag vom 25. April 2012

Gerichtsurteil zur Extremismusklausel - Klare Niederlage für Ministerin Schröder



"Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden ist eine klare Niederlage für Ministerin Schröder", so Steffen Bockhahn, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestages und Landesvorsitzender der Linken Mecklenburg-Vorpommern zum Erfolg des AKuBIZ e.V., der gegen die Extremismusklausel des Familienministeriums geklagt hatte. "Ich hoffe, dass die heutige Entscheidung der Anfang vom Ende der Extremismusklausel ist."

Bockhahn weiter: "CDU-Familienministerin Schröder hat mit der Einführung der Extremismusklausel ausgerechnet diejenigen unter Generalverdacht gestellt, die sich gegen rechte Gewalt und für eine demokratische Gesellschaft engagieren. In dem das Gericht gerade die Sätze der Erklärung für rechtswidrig erklärt hat, in denen die Projekte mit schwammigen Formulierungen in Haftung für ihre Partner genommen wurden, ist deutlich geworden, wie willkürlich die Bewilligung von Fördergeldern gehandhabt werden konnte.

Ich gratuliere dem AKuBIZ für seine Standhaftigkeit und seinen Mut. Frau Ministerin Schröder sollte das Urteil als Aufforderung verstehen, endlich die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements zu beenden."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 25. April 2012
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. April 2012