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RECHT/468: Strafrecht von NS-Normen bereinigen


Presseerklärung - DIE LINKE. im Bundestag vom 29. Juni 2015

Halina Wawzyniak: Strafrecht von NS-Normen bereinigen


"Die Unterscheidung von Mord und Totschlag beizubehalten, ist falsch", erklärt Halina Wawzyniak, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den heute vorgestellten Ergebnissen der von Justizminister Heiko Maas eingesetzten Expertenkommission zur Neuformulierung des Mordparagraphen im Strafgesetzbuch. Wawzyniak weiter:

"Es war die Aufgabe der Kommission, eine Reform der Tötungsdelikte vorzuschlagen, weil es der Systematik im Strafrecht widerspricht, sich an einem Tätertyp zu orientieren. Das Strafrecht sollte grundsätzlich und ohne Ausnahme ein Handeln unter Strafe stellen. Die noch aus der Nazizeit herrührenden, nicht nur im Mordparagraphen enthaltenen Gesinnungsmerkmale müssen endlich abgeschafft werden.

Ein einheitlicher Tötungsparagraph ohne Gesinnungsmerkmale und die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe, die ein Relikt darstellt und dem Grundsatz der Resozialisierung widerspricht, wären begrüßenswerte Ergebnisse gewesen. Da ist die Expertenkommission des Justizministers allerdings auf halbem Weg stehen geblieben.

Dass sie allerdings von einer lebenslangen Freiheitsstrafe als zwingendem 'Muss' abrückt, ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Dies eröffnet die Möglichkeit, mildernde Umstände zu berücksichtigen. Konsequent und richtig wäre es allerdings gewesen, auf die lebenslange Freiheitsstrafe komplett zu verzichten.

Es liegt nun an Justizminister Maas, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten. Dieser kann ruhig über die Vorschläge der Kommission hinausgehen."

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Quelle:
Presseerklärungen - DIE LINKE. im Bundestag
vom 29. Juni 2015
Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

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